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Das Foto zeigt ein Haus in Gaggenau mit einer Einfriedung, die zu hoch und blickdicht ist.
Zu hoch und nicht blickdurchlässig ist dieses Beispiel.
© Stadt Gaggenau

23.5.26 

Hohe, blickdichte Zäune und Sichtschutzanlagen prägen zunehmend das Bild vieler Wohnstraßen in Gaggenau. Vor allem Doppelstabmattenzäune mit Kunststoffstreifen werden immer häufiger errichtet – nicht nur zwischen privaten Grundstücken, sondern auch direkt entlang öffentlicher Straßen. Der Gemeinderat hat deshalb nun den nächsten Schritt für eine neue Einfriedungssatzung beschlossen.

„Das Thema beschäftigt die Verwaltung seit Jahren“, erläuterte die Stadt. Immer häufiger komme es zu Beschwerden, Anfragen und auch baupolizeilichen Verfahren rund um hohe und vollständig abgeschottete Grundstückseinfriedungen. Mit der neuen Satzung soll nun ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Wunsch nach Privatsphäre und einem offenen, ansprechenden Ortsbild. Denn besonders hohe und blickdichte Anlagen könnten nicht nur die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beeinträchtigen, sondern auch sogenannte Angsträume entstehen lassen. Zudem gehe der halböffentliche Charakter vieler Vorgärten verloren, der Wohngebiete bislang mitgeprägt habe.

Die geplanten Regelungen gelten ausschließlich für sogenannte „tote Einfriedungen“ und Sichtschutzanlagen entlang öffentlicher Verkehrsflächen. Hecken und andere Begrünungen sind ausdrücklich nicht betroffen. Vorgesehen ist unter anderem eine maximale Höhe von 1,80 Metern. Oberhalb von 1,20 Metern müssen Einfriedungen überwiegend offen und blickdurchlässig gestaltet sein. Nicht betroffen sind unter anderem notwendige Lärmschutzanlagen, Einfriedungen entlang der B 462 oder an Bahngleisen sowie sogenannte Solarzäune, die gleichzeitig der Nutzung erneuerbarer Energien dienen.

Mit der Satzung reagiert die Stadt auch auf eine Änderung der Landesbauordnung aus dem Jahr 2025. Dadurch wurden frühere Regelungen zu Einfriedungen teilweise unwirksam. Gleichzeitig soll die neue Satzung die Bearbeitung entsprechender Fälle deutlich vereinfachen. Bislang musste die Verwaltung häufig in jedem Einzelfall prüfen, welche Einfriedungen in der jeweiligen Umgebung bereits vorhanden und zulässig sind.

Bereits Anfang des Jahres hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst und eine erste Offenlage durchgeführt. Stellungnahmen aus der Bürgerschaft gingen dabei nicht ein. Nach kleineren Anpassungen am Satzungstext soll nun eine erneute Offenlage erfolgen, bevor der endgültige Satzungsbeschluss gefasst werden kann.