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Zusätzlich Erlass der Beiträge für zweieinhalb Monate Schulkindbetreuung

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30.04.2021

Im Februar und April hatte die Stadt Gaggenau in ihren Einrichtungen in Hörden, Oberweier und Freiolsheim auf den Einzug der Kindergartenbeiträge verzichtet. Am Montagabend erläuterte Kämmerer Andreas Merkel in der Gemeinderatssitzung die Verrechnung der Beiträge mit ausgefallen Betreuungszeiten. Vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 war der Kindergartenbetrieb mit Ausnahme von Notbetreuung aufgrund der Pandemie untersagt. Das Land wird 80 Prozent der Betreuungskosten für einen Zeitraum von insgesamt sechs Wochen den Trägern erstatten.

Im Gegensatz zum Land Baden-Württemberg, nimmt die Stadt Gaggenau zur Berechnung zwei Monate als Grundlage. Damit erhalten die Eltern einen höheren Ausgleich als vom Land vorgesehen. Sofern allerdings eine Not­be­treuung in Anspruch genommen wurde, muss für jeden in Anspruch ge­nommenen Betreuungstag ein Entgelt in Höhe von einem 1/20 des regulären monatlichen Be­treuungs­entgeltes bezahlt werden.

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen, bei denen in den Monaten Februar und April 2021 der Einzug von Kindergartenbeiträgen zunächst ausgesetzt wurde, soll die Verrechnung von Mehr- und Minder­zahlungen mit dem Beitragseinzug im Monat Juni 2021 erfolgen. Im Übrigen er­folgt im Monat Mai 2021 wieder der reguläre Einzug von Be­treuungs­entgelten. Den in Gaggenau tätigen kirchlichen und freien Trägern empfiehlt die Stadt genauso zu verfahren.

Durch den Beitragsverzicht entstehen den Trägern von Kindertageseinrichtungen Mindereinnahmen von insgesamt 250.900 Euro. Vom Land werden zum Ausgleich 95.200 Euro erwartet. Der Gemeinderat folgte am Montagabend dem Vorschlag der Verwaltung, den Erstattungsbetrag für die Einrichtungen mit einer städtischen Freiwilligkeitsleistung auf 90 Prozent aufzustocken. Die Stadt hat damit ein Defizit von 134.800 Euro zu tragen.
 

Schulkindbetreuung

Aufgrund der Vorgaben des Landes fand in der Zeit von 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 auch kein regulärer Schulbetrieb statt. Danach erfolgte teilweise nur eine Be­schu­lung einzelner Jahrgangsklassen. Der Gemeinderat hatte deshalb am Montag auch darüber zu entscheiden, wie mit Be­treuungs­ent­gelten für die städtische Schulkindbetreuung umgegangen wird.

Für die Zeit vom 16. Dezember 2020 bis 31. März 2021 gilt nun:

  • Sofern in den Schulmensen keine Mittagsverpflegung angeboten wurde oder aufgrund der konkreten Stundenplangestaltung nicht in An­spruch genommen werden konnte, wird auf die Er­hebung eines anteiligen Entgeltes für das Mittagessen verzichtet.
  • Sofern vereinbarte Ferienbetreuungsangebote in den Weihnachts-, Fastnachts- und Oster­ferien seitens der Stadt nicht angeboten wurden, werden die Betreuungsentgelte, soweit keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, beim Betreuungsangebot „Verlässliche Grund­schule“ um 9,45 Euro je nicht angebotenem Ferien­betreuungstag reduziert. Bei den An­geboten der ergänzenden kommunalen Betreuungsangeboten an Ganztagesschulen wird analog abgerechnet.
  • Wenn keine Notbetreuung in Anspruch ge­nommen wurde, gleicht die Stadt entfallende Be­treuungs­angebote durch den Verzicht auf die Erhebung von 2 ½ Monatsbeiträgen (bezogen auf das reine Betreuungsentgelt, aber ohne Verpflegungs- oder Ferienbetreuungsanteil) aus. Für die Inanspruchnahme der Not­be­treuung ist pro Tag ein Betrag von einem 1/20 des monatlichen Betreuungs­ent­geltes (be­zogen auf das reine Betreuungsentgelt) zu entrichten.
  • Die Verrechnung von Mehr- oder Minderleistungen erfolgt mit der Entgelterhebung im Monat Juni 2021.