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Mehr Lockerungen ab Samstag und Montag

Mit dem zweiten Öffnungsschritt gibt es wieder einige Lockerungen
© Stvw.

04.06.2021

Ab dem morgigen Samstag, 5. Juni 2021, gilt im Landkreis Rastatt und damit auch in Gaggenau die zweite Öffnungsstufe. Diese tritt (vereinfacht ausgedrückt) in Kraft, wenn nach Aufhebung der Bundesnotbremse der Inzidenzwert stetig unter 100 sinkt. Dies muss mindestens 14 Tage der Fall sein. Der Landkreis hat am heutigen Freitag offiziell die entsprechende Bekanntmachung verkündigt.

Damit sind für folgende Angebote, Einrichtungen und Veranstaltungen zusätzliche Öffnungen zugelassen:

  • Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche) innen bis 100 Personen / außen bis 250 Personen
  • Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports max. 250 Zuschauer außen und innen
  • Veranstaltungen zur Religionsausübung:  Gemeindegesang ist wieder erlaubt
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen Gruppen bis zu 20 Schülern
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm)
  • Kontaktarmer Freizeit – und Amateursport in Sportanlagen, - stätten und –studios innen und außen allgemein gestattet (1 Person pro 20 qm)
  • Wellnessbereiche, Saunen, Bäder in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste innen und außen geöffnet (1 Person pro 20 qm)
  • Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • Gastronomie nun Öffnungszeiten von 6-22 Uhr erlaubt (ansonsten gelten die Regelungen der Öffnungsstufe eins)

Weiterhin gelten bei diesen zusätzlichen Öffnungen die entsprechenden Personen- und Flächenbegrenzungen und die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises, Erfassung der Kontaktdaten, Einhaltung der Maskenpflicht sowie Hygienemaßnahmen vor Ort zu beachten. Vor dem Besuch einer Einrichtung sollte sich jeder Besucher vorab über die Regeln informieren.

In der Regel verzichten die meisten Einzelhändler mittlerweile auf einen Test-, Impf- oder Genesennachweis und begrenzen die Personenzahl. In der Gastronomie braucht es weiterhin diesen Nachweis.

Ab Montag, den 7. Juni 2021 gilt eine neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Damit verbunden sind auch weitergehende Regelungen und Anpassungen in der derzeit im Landkreis Rastatt bestehenden Öffnungsstufe 1 und 2. Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab dem 7. Juni 2021 geltenden Fassung sowie ein Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021 können derzeit hier heruntergeladen oder unter folgendem Link abgerufen werden: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/