Fundsachen

Fundsachen können im Bürgerbüro abgegeben werden. Dort wird ein Verzeichnis über alle Fundgegenstände Gaggenaus geführt. 

Sofern eine Fundsache vom Eigentümer nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt wird, geht das Eigentum auf den Finder über. Falls Sie als Finder den Anspruch auf Eigenerwerb ablehnen, kann die Fundsache nach Ablauf der 6-Monats-Frist versteigert, verkauft oder verschenkt werden.

Hier finden Sie alle Fundgegenstände in der Übersicht sowie alle Artikel, die aktuell verkauft werden.