Abmeldung

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands besteht keine Abmeldepflicht.

Die unverzügliche Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde reicht aus.

Sie haben sich entschieden ins Ausland zu ziehen? Dann sind Sie verpflichtet, sich in Deutschland abzumelden.

Bitte kommen Sie am Tag des Auszugs zur Abmeldung persönlich zu uns ins Bürgerbüro. Eine vorzeitige Abmeldung zu einem Datum in der Zukunft ist nicht möglich!

Bitte legen Sie folgende Dokumente von jeder abzumeldenen Person vor:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde

Sind Sie Vermieter und möchten einen Mieter abmelden, der sich bereits im Ausland befindet oder unbekannten Aufenthaltes ist, so sind Sie dazu befugt, diese Person eigenständig abzumelden.

Bitte füllen Sie hierzu eine Wohnungsgeberbestätigung aus (Einzugsdatum in Auszugsdatum verändern) oder teilen Sie den Auszug schriftlich dem Bürgerbüro unter buergerbuero@gaggenau.de mit.