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Für Ottenau ist mit dem Baugebiet Neufeld das größte geplant.
© Willi Walter

19.02.2021

Gleich zehn Bebauungspläne standen in der letzten Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung. Für alle zehn gilt, dass sie im beschleunigten Verfahren nach § 13b in Verbindung mit 13a Baugesetzbuch aufgestellt werden sollten. In den letzten Monaten waren die Pläne nicht nur in den Ortschaftsräten beraten worden, sondern wurden auch die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt.

Für alle Plangebiete wurden bis Ende Oktober 2020 die Ergebnisse der erforderlichen arten­schutzrechtlichen Prüfungen vorgelegt. In einzelnen Fällen wurden daneben bereits weitere gutachterliche Stellungnahmen eingeholt. Dabei kam die Verwaltung nach Auswertung aller Stellungnahmen und Gutachten zu der Einschätzung, dass der Großteil der Verfahren weiter fortgeführt werden kann. „Bei einzelnen Plangebieten bestehen jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt gewichtige Restriktionen, die einen erfolgreichen Abschluss der jeweiligen Bebauungsplanaufstellung ausschließen“, erklärte Abteilungsleiter Maximilian Krebs den Räten.
 

Bebauungsplan Hornbergweg

Für den Bebauungsplan „Hornbergweg“ wurde keine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Für diesen Bebauungsplan hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23.11.2020 bereits die Billigung des Bebauungsplanentwurfs und die Beauftragung der Verwaltung mit Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen, die bereits stattgefunden hat.
 

Bebauungsplan „Badacker/Eben“ (Selbach)

Der Gemeinderat folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, das Verfahren für diesen Bereich einzustellen. Insbesondere die Ausgleichsmaßnahmen für die Zauneidechse hätte einen Flächenbedarf von mehr als 2 Hektar für den Wendehals und Grünspecht von 1,6 Hektar erfordert. Eine wirtschaftliche Baulandentwicklung könne aufgrund des hohen Aufwands nicht erreicht werden. Dies gilt auch bei einer möglichen Verkleinerung des Plangebiets. Der Ortschaftsrat hat dies akzeptiert, wünscht aber, dass alternative Möglichkeiten zur Baulandentwicklung geprüft werden.
 

Bebauungsplan „Im Feld“ (Sulzbach)

Einige der Grundstückseigentümer im Plangebiet haben in ihren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen zu einer Mitwirkung bei der Baulandentwicklung bereit sind. Die freiwillige Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer sei jedoch eine wichtige Voraussetzung, erklärte Stadtplaner Krebs. Auch im Plangebiet „Im Feld“ bestehen zudem verhältnismäßig hohe artenschutzrechtliche Ausgleichserfordernisse. Unter anderem auch hier für die Zauneidechse sowie ein geeignetes Ersatzhabitat für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling. Insgesamt sei somit nicht von einer städtebaulich sinnvollen und wirtschaftlichen Baulandentwicklung auszugehen. Das Verfahren wird eingestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, eine alternative Baugebietsentwicklung in Richtung Adlergasse im Rahmen eines neuen Bebauungsplanverfahrens zu prüfen.
 

Bebauungsplan „Binsenäcker“ (Hörden)

Nach derzeitigem Sachstand wird davon ausgegangen, dass die planerischen Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden Anforderungen insbesondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen den Streuobstwiesenausgleich, die Ver- und Entsorgung sowie den Verkehr geschaffen werden können. Das Verfahren für das Gebiet in Hörden wird deshalb fortgeführt.
 

Bebauungsplan „Mergelacker“ (Oberweier)

Gleiches gilt für den Bebauungsplan Mergelacker. Auch hier wird davon ausgegangen, dass die planerischen Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden Anforderungen insbesondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen, den Streuobstwiesenausgleich, die Ver- und Entsorgung sowie den Verkehr geschaffen werden können. Dies gilt auch für die erforderliche Bereitstellung eines Ersatzes für die derzeit im Plangebiet befindliche, genehmigte Halle, der eine Voraus­setzung für die Mitwirkungsbereitschaft der entsprechenden Grundstückseigentümer an der Baulandentwicklung darstellt.
 

Bebauungsplan „Neufeld“ (Ottenau)

Trotz verhältnismäßig hoher Anforderungen an Ausgleichsmaßnahmen, soll das Verfahren fortgeführt werden, da davon ausgegangen wird, dass diese umsetzbar sind. Allerdings ist aufgrund des hohen Ausgleichsflächenbedarfs es wahrscheinlich, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen bis zu dem gemäß § 13b BauGB spätesten möglichen Termin für den Satzungsbeschluss (31.12.2021) nicht gesichert werden können. Sollte eine Verlängerung des § 13b BauGB erfolgen, besteht dieser Zeitdruck womöglich nicht. Anderenfalls besteht die Möglichkeit, die Bebauungsplanaufstellung im „Normalverfahren“ weiterzuführen, da die Fläche bereits als geplante Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt ist.
 

Bebauungsplan „Ortseingang südliche Rottäcker“ (Freiolsheim)

Ob der Bebauungsplan weiterverfolgt wird, hängt unter anderem von der Mitwirkungsbereitschaft von zwei Grundstückseigentümern ab. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Vorberatung im Ortschaftsrat Freiolsheim im Januar 2021 sollen erneute Gespräche mit den betreffenden Eigentümern erfolgen, um auf deren Mitwirkungsbereitschaft hinzuwirken bzw. eine verbesserte städtebauliche Lösung zu ermöglichen. Sofern diese Gespräche erfolgreich verlaufen, wird nach derzeitigem Sachstand davon ausgegangen, dass die planerischen Voraussetzungen zur Einhaltung der bestehenden Anforderungen insbe­sondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen und den Streuobstwiesenausgleich geschaffen werden können.
 

Bebauungsplan „Steinäcker“ (Michelbach)

Kleiner als geplant muss das Plangebiet in Michelbach ausfallen. Die Forstbehörde fordert einen Waldabstand von 20 Meter, so dass der östliche Randbereich des geplanten Gebietes nicht bebaut werden kann. Es wird daher eine „kleine Lösung“ (Bebaubarkeit der Südwestseite des bestehenden Steinackerwegs mit voraussichtlich drei bis vier Bauplätzen) geplant. Voraussetzung für eine wirtschaftliche Umsetzbarkeit ist dabei, dass eine Anbindung an bestehende Infrastrukturen der Ver- und Entsorgung möglich ist.
 

Bebauungsplan „Tasch“ (Michelbach)

Fortgeführt wird das Planverfahren für das Gebiet „Tasch“. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden hohe Ausgleichserfordernisse festgestellt. Bei der Erschließung ist aufgrund entsprechender Stellungnahmen von Grundstückseigentümern eine Änderung der Trassenführung der Erschließungsstraße im Anschluss an die Gebietseinfahrt zu prüfen. Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche wird zeitnah geprüft, ob eine Bereitstellung der erforderlichen Flächengrößen möglich ist.
 

Bebauungsplan „Zwischen Froschäcker und Schiffersgründel“

Auch hier müssen die artenschutzrechtlichen Punkte noch geklärt werden. Als lösbar werden auch bestehende Konflikte im Hinblick auf Geruchs- und Lärmimmissionen im Plangebiet gesehen. Die Konfliktlösung im Hinblick auf die Geruchsbelastung durch einen benachbarten landwirtschaftlichen Hof wird durch die Einplanung von Abstandsbereichen ermöglicht, welche voraussichtlich zum Verlust von wenigen Bauplätzen führen werden.
 

Wie geht es weiter?

Der Leiter der Stadtplanung, Maximilian Krebs, betonte, dass es sich nach wie vor bei allen acht Plänen um ergebnisoffene Verfahren handelt. Im nächsten Schritt werden die Offenlageentwürfe der Bebauungspläne ausgearbeitet. Dies beinhaltet neben der teilweisen Anpassung der städtebaulichen Entwürfe und der Erstellung der Rechtsplanentwürfe auch die Bearbeitung weiterer plangebietsspezifisch erforderlicher Gutachten (z.B. Lärm, Verkehr, Entwässerung) und, als zentrale Herausforderung, die Ausarbeitung einer Ausgleichsflächenkonzeption, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen ist. Zudem seien bis zur Offenlage genauere Aussagen zu den anzusetzenden Kosten der Erschließung auszuarbeiten, die für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Baulandentwicklung von Bedeutung sind.

Nach derzeitigem Stand sind die Offenlagebeschlüsse des Gemeinderats zu den Bebauungsplanentwürfen nach Vorberatung in den betroffenen Ortschaftsräten im Sommer 2021 vorgesehen.