Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip. Er speichert:

  • Persönliche Daten (Name, Genurtsadatum...)
  • Biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen)

Detaillierte Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden sich auf der Webseite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: >hier beantragen

  • Weitere Anträge für die unten stehenden Leistungen können Sie hier beantragen: >Aufenthaltstitel Online Anträge  

    • Aufenthaltstitel für die Ausbildung
    • Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
    • Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
    • Aufenthaltstitel für den Familiennachzug
    • Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
    • Änderung auf aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmung
    • Niederlassungserlaubnis
    • Aufenthalt von EU- und ERW Bürgern sowie deren Familin (Freizügigkeitsberechtigte)
    • Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern und Gedulteten