Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) einen kontaktlosen Chip. Er speichert:
- Persönliche Daten (Name, Genurtsadatum...)
- Biometrische Merkmale (Foto, ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Auflagen)
Detaillierte Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel finden sich auf der Webseite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
