Bei der amtlichen Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original-Schriftstück.
Erforderliche Unterlagen/Gebühren:
- Original-Schriftstück der zu beglaubigenden Kopie
- Pro beglaubigte Seite 3,00 €
- Kopie pro Seite 0,50 €
Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die eigenhändig vollzogene Unterschrift unter ein Schriftstück, in Gegenwart des/der beglaubigenden Bediensteten des Bürgerbüros.
Erforderliche Unterlagen/Gebühren:
- Lichtbildausweis
- Zu beglaubigendes Schriftstück
- Pro beglaubigte Unterschrift 5,00 €
Informationen zu einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift folgen Sie bitte dem Link.
Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen durch das Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Entsprechende Abschriften stellt das Geburts-/ Eheschließungsstandesamt aus.
Beglaubigungen/Bestätigungen für Rentenanträge sind gebührenfrei und können im Sozialwesen vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter sozialwesen@gaggenau.de oder telefonisch unter 07225/962-3100.
