Beglaubigungen

Bei der amtlichen Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original-Schriftstück. 

Erforderliche Unterlagen/Gebühren: 

  • Original-Schriftstück der zu beglaubigenden Kopie
  • Pro beglaubigte Seite 3,00 €
  • Kopie pro Seite 0,50 €

Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die eigenhändig vollzogene Unterschrift unter ein Schriftstück, in Gegenwart des/der beglaubigenden Bediensteten des Bürgerbüros.

Erforderliche Unterlagen/Gebühren:

  • Lichtbildausweis
  • Zu beglaubigendes Schriftstück
  • Pro beglaubigte Unterschrift 5,00 €

Informationen zu einer öffentlichen Beglaubigung der Unterschrift folgen Sie bitte dem Link.

Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen durch das Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Entsprechende Abschriften stellt das Geburts-/ Eheschließungsstandesamt aus.

Beglaubigungen/Bestätigungen für Rentenanträge sind gebührenfrei und können im Sozialwesen vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter sozialwesen@gaggenau.de oder telefonisch unter 07225/962-3100.