Beglaubigungen

Bei der amtlichen Beglaubigung handelt es sich um eine Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original-Schriftstück oder um eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift.

Die amtliche Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die eigenhändig vollzogene Unterschrift unter ein Schriftstück, in Gegenwart des/der beglaubigenden Bediensteten des Bürgerbüros.

Eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift kann nur vor einem Notar oder dem Grundbuchratschreiber geleistet werden, z.B. Anträge auf Eintragung in das Handelsregister, das Vereinsregister sowie Erklärungen zwecks Eintragung in das Grundbuch.

Kopien von deutschen Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen durch das Bürgerbüro nicht beglaubigt werden. Entsprechende Abschriften stellt das Geburts-/Eheschließungsstandesamt aus.

Beglaubigungen/Bestätigungen für Rentenanträge sind gebührenfrei und können im Sozialwesen vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter sozialwesen@gaggenau.de oder telefonisch unter 07225/962-334.

Erforderliche Unterlagen/Gebühren:

  1. Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken

    Es ist die Vorlage des Original-Schriftstückes der zu beglaubigenden Kopie erforderlich. Die Gebühr beträgt pro beglaubigte Seite 1,50 € (+ 0,15 € je Kopie), zweiseitig 2,00 € (+ 0,25 € je Kopie).

  2. Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften

    Die Unterschrift ist in Gegenwart des/der zuständigen Bediensteten vorzunehmen. Es ist die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich. Die Gebühr beträgt 1,50 €.