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Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, werden seit dieser Woche Grenzkontrollen durchgeführt und der Verkehr so zunehmend verlangsamt. Auch das deutsch-französische Grenzgebiet ist hiervon betroffen und es kommt verstärkt zu langen Wartezeiten. Insbesondere davon betroffen sind Berufspendler. Um diesen den Grenzübertritt zu erleichtern, hat das Land Baden-Württemberg nun ein einheitliches Verfahren festgelegt. Hierbei füllt der Arbeitgeber eine Grenzüberschrittsbescheinigung aus. Was zuvor noch dem Siegel und der Unterschrift der Gemeinde bedurfte, wird seit der Regelung vom 18. März nicht mehr benötigt. 

Obwohl damit der Grenzüberschritt für Berufspendler weiterhin gesichert werden soll, wird ausdrücklich empfohlen, der Arbeitsstätte in Deutschland fern zu bleiben.

 

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