Bei der Dienststelle Bürgerservice und Ordnung ist auch die Gewerbeabteilung angesiedelt.
Rechtsgrundlage für ein Bewachungsgewerbe:
Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34 a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.
Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.
Die Unterrichtung sowie die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO wird durch die Industrie- und Handelskammer durchgeführt und stellt die grundsätzliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe dar.
Nähere Informationen erhalten Sie von dieser Dienststelle.
Folgende Anträge sind an das Gewerbeamt zu richten:
Gewerbeanmeldung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO
Diese Anträge erhalten Sie im o.g. Amt.
Folgende Unterlagen sind den Anträgen beizulegen:
- Versicherungsnachweis (Bewachungsgewerbe)
- Bescheinigung IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung der Hausbank über Geschäftsverbindung
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die genannte Kontaktadresse.