Bewachungserlaubnis

Bei der Dienststelle Bürgerservice und Ordnung ist auch die Gewerbeabteilung angesiedelt.

Rechtsgrundlage für ein Bewachungsgewerbe:

Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34 a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung.
Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34 a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34 a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert.

Die Unterrichtung sowie die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO wird durch die Industrie- und Handelskammer durchgeführt und stellt die grundsätzliche Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe dar.
Nähere Informationen erhalten Sie von dieser Dienststelle.

Folgende Anträge sind an das Gewerbeamt zu richten:

Gewerbeanmeldung
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO

Diese Anträge erhalten Sie im o.g. Amt.

Folgende Unterlagen sind den Anträgen beizulegen:

  • Versicherungsnachweis (Bewachungsgewerbe)
  • Bescheinigung IHK
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung der Hausbank über Geschäftsverbindung


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die genannte Kontaktadresse.