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© Bundesministerium für Gesundheit

15.10.2020

Die Zahl der Menschen, die sich mit dem Virus Covid 19 infizieren, steigt nun auch in der Region wieder. Am am Mittwoch, 14. Oktober 2020, lag die Zahl der aktuell an Corona infizierten Personen in Gaggenau bei 19. Im Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden waren es zu diesem Zeitpunkt 95 Infizierte. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für beide Kreise zusammen lag am 14. Oktober bei 25,7. Der Wert von 35 gilt als Vorwarnstufe; ab dem Wert von 50 muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Die Stadt Gaggenau appelliert deshalb erneut an Mitbürger sich an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

 

AHA wird um L und C ergänzt

Weiterhin gilt die sogenannte AHA-Formel:

  • Abstand halten: Zu anderen Personen sollte ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden
  • Hygiene beachten: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden; Niesen und Husten nur in die Armbeuge oder ein Taschentuch
  • Alltagsmasken: Überall dort eine Alltagsmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wo es vorgeschrieben ist oder der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Lüften: Regelmäßiges Stoßlüften für fünf Minuten ist sinnvoller als permanent offene Fenster.
  • Corona-Warn-App: kostenlos in den Stores herunterladen

 

Größere Familienfeiern vermeiden

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass insbesondere Familienfeiern, bei denen die Menschen auf engerem Raum längere Zeit und in vertraulichem Rahmen zusammen sind, Orte sind, an denen sich die Infektion leicht verbreitet.

 

Auch wer sich nicht krank fühlt, kann das Corona-Virus weitergeben. Im Freien, aber auch in geschlossenen Räumen, ist es wichtig, auf Infektionsschutz zu achten. Das Tückische am Corona-Virus ist, dass bereits infizierte Personen schon andere Menschen anstecken können, auch wenn Sie noch keine Beschwerden haben. Bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten von Symptomen kann man andere Menschen anstecken – manchmal verläuft die Krankheit gar ohne Beschwerden oder grippeähnlichen Symptomen.

Oft fühlt sich die Erkrankung wie ein normaler jahreszeittypischer grippaler Infekt an und die Betroffenen deuten sie als unproblematisch. Sie nehmen weiter am Leben teil und verbreiten das Virus unwissentlich weiter.

Die häufigsten Symptome sind Fieber und trockener Husten.

 

Falsche Informationen, Fake News

Im Internet, aber auch im Briefkasten oder in Whatsapp-Gruppe kursieren oftmals falsche Nachrichten, so genannte Fake News. Keiner sollte sich durch Gerüchte und Falschmeldungen verunsichern lassen. Vor allem sollte man nichts ungeprüft über Messenger oder Soziale Netzwerke weitergeben. Seriöse Informationen gibt es auf vertrauenswürdigen Webseiten der Landes- und Bundesministerien  sowie bei etablierten Medien wie ARD, SWR, ZDF und Online-Angebote renommierter Zeitungen und Zeitschriften. Das unabhängige Recherche Kollektiv correctiv.org überprüft Meldungen auf ihren Wahrheitsgehalt. Das Blog mimikama klärt Gerüchte und Falschmeldungen rund um Corona auf.

 

Pflegeheime
Einen besonderen Schutzbedarf haben gerade auch ältere Menschen. Die verschiedenen Pflegeinrichtungen möchten unter allen Umständen ein vollständiges Schließen der Häuser wie im Frühjahr vermeiden. Dies sei jedoch nur möglich, wenn sich alle an die Vorgaben halten, sprich Besucher, Bewohner und das Personal, erklärt die städtische Pressestelle. Sie weist deshalb nochmals auf die Vorgaben der Corona-Verordnung für Pflegeheime hin:

  • Für folgende Besucher gilt ein Betretungsverbot:
    Personen mit folgenden Symptomen: erhöhte Temperatur (> 37,8 Grad Celsius), trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns
    Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind.
  • Bewohner können pro Tag zwei Besucher empfangen. Ausnahmen hiervon können aus besonderen Anlässen (z.B. Sterbebegleitung, Geburtstage) von der Einrichtungsleitung/ Pflegedienstleitung erteilt werden.
  • Während des gesamten Besuchs in den Innenräumen des Hauses ist eine Mund- Nasen-Bedeckung (ohne Filterventil) zu tragen.
  • Bei Betreten der Einrichtung sind die Hände mit dem am Eingang zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
  • Es gilt einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person zu wahren.

 

Bußgelder:

Seit dem 11. Oktober können Personen, die falsche Kontaktangaben in Gaststätten, Veranstaltungen oder anderen Dienstleistungen machen, mit einem Bußgeld belegt werden. Wer sich weigert, seine Kontaktdaten richtig und komplett anzugeben, darf das gastronomische Angebot, das Geschäft oder die Veranstaltung nicht besuchen beziehungsweise die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen.