Aktuelles
Der Winterdienst ist auch in den Nachtstunden unterwegs.
© Stadt Gaggenau

22.11.23

Der Winter naht. Erste frostige Nächte gab es bereits. Die Technischen Betriebe der Stadt Gaggenau sind für den Winter bestens vorbereitet wie der Leiter des Bauhofes, Mirco Rothenberger im Gespräch berichtet.

Rund 180 Kilometer umfasst das innerstädtische Netz an Straßen und Wegen samt Fuß- und Radwegen, das die Technischen Betriebe betreuen. Hinzu kommen die Bushaltestellen sowie die AVG Haltestellen im gesamten Stadtgebiert. Die Bundesstraße B462 sowie die Land- und Kreisstraßen werden von der Straßenmeisterei betreut.

 

Wie ist der Winterdienst organisiert?

Morgens um 3 Uhr überprüft der diensthabende Einsatzleiter die Witterung sowie den Zustand der Straßen und Brücken. Bei Schnee und/oder Eis, wird die eingeteilte Belegschaft alarmiert und beginnt mit dem Winterdiensteinsatz.

 

Wie setzt sich der Winterdienst der Technischen Betriebe zusammen?

Für den Winterdienst werden insgesamt 50 Mitarbeiter der Technischen Betriebe eingesetzt. Diese haben jeweils im wöchentlichen Wechsel von Montag 3 Uhr bis Sonntag 24 Uhr Bereitschaft. Den Mitarbeitern stehen für ihre Einsätze insgesamt sechs Großfahrzeuge, diverse Kleinfahrzeuge und Schlepper zur Verfügung. In nicht befahrbaren Bereichen werden Handkolonnen gebildet, die dort räumen und streuen. Zudem sind für verschiedene Bereiche Fremdfirmen im Einsatz.

 

Nach welchen Prioritäten wird geräumt?

Der Winterdienst wird nach einem dreistufigen Prioritätenplan durchgeführt. Zunächst werden die Durchgangs- und Hauptstraßen sowie Brücken und die AVG Haltestellen geräumt. Danach folgen die Sammelstraßen, die zu einer Durchgangsstraße führen.

An dritter Stelle werden dann die Anliegerstraßen ohne nennenswerten Durchgangsverkehr sowie kleine Straßen und Wege geräumt und gestreut. Je nach Witterung, beispielsweise bei dauerhaften Schneefall, kann es leider vorkommen, dass nicht alle Prioritäten abgearbeitet werden können. Die Technischen Betriebe bitten hierfür um Verständnis und Rücksicht.

 

Wie können die Bürger den Winterdienst unterstützen?

Die Grundstückseigentümer werden gebeten, die geltende Räum- und Streupflicht zu erfüllen und ebenfalls vor ihren Grundstücken zu räumen. Damit mit den Großfahrzeugen Straßen von Schnee und Eis befreit werden können, wird darum gebeten, die Fahrzeuge so abzustellen, dass für die Räumfahrzeuge mit einer Breite von bis zu drei Metern ein sicheres Durchkommen möglich ist. Wenn die Fahrzeuge aufgrund abgestellter Fahrzeuge nicht durchkommen, muss die Tour abgebrochen werden. Der entsprechende Bereich bleibt dann vorerst ungeräumt und ungestreut. Insgesamt bittet die Stadt Gaggenau alle Verkehrsteilnehmer darum, ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen und Rücksicht auf Räumfahrzeuge zu nehmen.