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Hier sollen künftig Wohnhäuser entstehen.
© Stadt Gaggenau

20.11.23

Nach knapp fünf Jahren Planverfahren konnte der Gemeinderat vergangene Woche den 3.Teilbebauungsplan „Carré zwischen Hildastraße und Luisenstraße“ als Satzung beschließen. Schon seit 1999 war das Quartier zwischen Hildastraße, Luisenstraße, Leopoldstraße und Friedrich-Ebert-Straße Teil des Sanierungsgebietes „Nördliche Innenstadt“. 

Trotz seiner Nähe zur Innenstadt ist das Quartier in großen Teilen durch diverse städtebauliche Missstände gekennzeichnet. Ältere Gewerbehallen, untergenutzte Grundstücke und teils belastete Böden führten dazu, dass das Gebiet komplett überplant werden sollte. So wurde 2019 von der Stadt Gaggenau eine Mehrfachbeauftragung für mehrere Teilflächen in der Gaggenauer Innenstadt ausgelobt. Hierbei wurden mehrere qualifizierte Büros beauftragt, städtebauliche Konzepte für die Ansiedlung von Wohnnutzung samt Nahversorgung und nicht störendem Gewerbe auszuarbeiten. Mit dem 3. Teilbebauungsplan wird die Entwicklung des Quartiers fortgesetzt. Die Aufstellung von weiteren Teilbebauungsplänen für die übrigen Teile des Quartiers kann bei Bedarf erfolgen. 

Amtsleiter Maximilian Krebs erläuterte dem Gemeinderat das Planverfahren wie auch die Festsetzungen. Die Fläche wird als urbanes Gebiet definiert, mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht wesentlich störendem Gewerbe. Oberhalb der Erdgeschosse sind nur Wohnungen zulässig. Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Ferienwohnungen, aber auch Vergnügungsstätten und Tankstellen (ausgenommen E-Ladesäulen) sind unzulässig. Zwingend festgesetzt werden vier Vollgeschosse an der Hildastraße sowie drei an der Luisenstraße. Ebenso ist die maximale Gebäudehöhe festgelegt. Stellplätze für Autos dürfen nur in einer Tiefgarage sein. Festgesetzt wurde auch eine private Grünfläche zur Umsetzung eines „grünen Innenhofs“. Mit dem Satzungsbeschluss ist das Aufstellungsverfahren nun abgeschlossen, mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Vorhaben können jetzt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens realisiert werden.