Eheurkunde - Ausstellung beantragen

Mit der Eheurkunde können Sie die Eheschließung, den Bestand der Ehe oder gegebenenfalls auch deren Auflösung nachweisen. Der Eheurkunde steht gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Diese Urkunde bestätigt Ihre Eheschließung und enthält wichtige Informationen über Sie und Ihren Ehepartnerin, zum Beispiel:

  • Ihre Vor- und Nachnamen vor der Ehe
  • Ihre Geburtsorte und -daten
  • Ort und Datum der Eheschließung
  • Ihre Namen nach der Ehe
  • Bei aufgelösten Ehen: Grund und Zeitpunkt der Auflösung

    Wann brauche ich eine Eheurkunde?
    Zum Beispiel, wenn Sie:

    • einen neuen Ausweis beantragen möchten
    • Unterlagen für die Rente benötigen
    • Nachweise für Behörden oder Versicherungen brauchen

    Sie können eine Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde jederzeit online oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
    • Vorfahren und Abkömmlinge wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

    Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Eheschließung ereignet hat.

    Persönliche Vorsprache:
    Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt der Eheschließung zu den Öffnungszeiten beantragen und die Gebühr sofort bezahlen. Bei der Antragstellung oder Abholung der Urkunde können Sie sich auch vertreten lassen. Dann sind zusätzlich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes, eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

    Urkundenbestellung online :
    Die Urkunden können online bestellt werden. Die Zahlung erfolgt via Gebührenbescheid. Die Zustellung erfolgt entweder via Postversand oder persönlicher Abholung im Standesamt.

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister:
    Das ist eine Kopie des originalen Eintrags im Eheregister beim Standesamt – mit allen offiziellen Änderungen, z. B. bei einer Namensänderung oder Adoption. Dieser Ausdruck wird häufig für rechtliche Nachweise benötigt.

    Internationale Eheurkunde
    Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland nachweisen müssen, können Sie eine internationale Eheurkunde beantragen. Sie ist mehrsprachig und wird in vielen Ländern ohne Übersetzung anerkannt. Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die dem internationalen Abkommen vom 8. September 1976 beigetreten sind.

    Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass

    Bei Vertretung:
    - schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht 
    - Ausweis der bevollmächtigten Person
    - Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

    • Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je EUR 20,00
    • Internationale Eheurkunde: je EUR 20,00

    Personenstandsgesetz - PStG:

    § 57 Eheurkunde § 62 Urkundenerteilung

    Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes - PStV:

    § 50 Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister

    § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)