Mit der Eheurkunde können Sie die Eheschließung, den Bestand der Ehe oder gegebenenfalls auch deren Auflösung nachweisen. Der Eheurkunde steht gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Zum Nachweis der Berechtigung für den Erhalt dieser Urkunden legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Eheurkunde
Gebühren
Gebühr: 20,00Euro
Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Standesamt
Leitung:
Gabriele Doll
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau Fax: 07225 / 962-371
E-Mail: standesamt@gaggenau.de
Öffnungszeiten
!Terminvereinbarung erforderlich
Montag |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag |
9.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag |
14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
9.00 - 12.00 Uhr |