Eheurkunde

Mit der Eheurkunde können Sie die Eheschließung, den Bestand der Ehe oder gegebenenfalls auch deren Auflösung nachweisen. Der Eheurkunde steht gleich eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.

Eheurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt des Ortes, in dem die Ehe geschlossen wurde.

Zum Nachweis der Berechtigung für den Erhalt dieser Urkunden legen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.

Gebühren

Gebühr: 20,00Euro