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© Rainer Sturm/pixelio.de

14.04.2021

Fast täglich ändern sich derzeit die Vorgaben zu Einreisen aus dem Ausland. Länder, die vor Tagen noch kein Risikogebiet waren, stehen auf einmal auf der Liste der Hochinzidenzgebiete. Das Corona-Virus nimmt auf Landesgrenzen und vor allem Urlaubsplanungen keine Rücksicht. Die Stadt Gaggenau empfiehlt daher, am besten gar nicht ins Ausland zu reisen. Wer dennoch Verwandte im Ausland besucht oder reist, sollte sich kurz vor Abfahrt nochmals genau erkundigen, welche Test- und Quarantäneregeln in welchem Fall gelten und wie das Land aktuell eingestuft ist. Wer selbst nicht im Internet fündig wird, kann sich auch bei der Stadt Gaggenau unter 962-111 melden und nachfragen, welche Regeln für ihn nach der aktuell gültigen Verordnung gelten. Die Auskunft, was tatsächlich gilt, sollte kurz vor der Rückreise bzw. Einreise aus dem Ausland eingeholt werden. „Es kann sich sehr schnell an der Einstufung etwas ändern. Kürzlich waren beispielsweise viele Teile von Kroatien nicht als Risikogebiet eingestuft. Das führte bekanntlich dazu, dass Kroatien plötzlich wieder Reiseziel wurde.   Am 3. April wurde ganz Kroatien dann als Risikogebiet und seit dem 11. April sogar zum Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit wurden sicherlich einige Urlauber in ihrem Urlaub überrascht“, schildert Ordnungsamtsleiter Dieter Spannagel die rasche Lageänderung.

Einreisende und Reiserückkehrer müssen sich deshalb sehr gut informieren, auch während des Aufenthaltes. Noch immer variieren die Maßnahmen je nach Art des Risikogebiets. Die Einstufung der Gebiete wird auf der Website des Robert Koch Instituts laufend aktualisiert: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Bei der Einreise nach Baden-Württemberg gilt folgendes:
 

  1. Elektronische Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de.
     
  2. Ein Test ist vorzulegen/in Quarantäne ist zu gehen, bei Einreise aus einem:
    Virusvarianten-Gebiet und Hochinzidenzgebiet
    – Einreise nur mit negativen Corona-Test, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
    – Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Es ist keine Verkürzung möglich
      
  3. „Normales“ Risikogebiet
    – Vorlage eines negativen Testergebnisses spätestens 48 Stunden nach Einreise.
    – Sofortige Absonderung in häusliche Quarantäne für 10 Tage. Verkürzung durch einen zweiten Test frühestens ab dem fünften Tage nach der Einreise möglich.
     
  4. Anmeldung per E-Mail beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau und Übermittlung des negativen Corona-Tests. Die Anmeldung sollte möglichst digital erfolgen. Wem dies nicht möglich ist, der kann im Bürgerbüro auch Vordrucke erhalten.
     

Weitere Fragen können telefonisch an die Servicenummer der Stadt unter 07225/962-111 oder schriftlich an die Mailadresse Corona@gaggenau.de gerichtet werden.