Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein Aufenthaltstitel nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz. Sie soll Bürgern aus Drittstaaten, die nicht zur Europäischen Union gehören und die damit nicht dem Freizügigkeitsgesetz/EU unterliegen, ein gesichertes Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, wenn sie einen rechtmäßigen Aufenthalt von über fünf Jahren haben.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dient der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers in Deutschland und ist unbefristet. Sie  berechtigt einerseits zur Beschäftigung als Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet und ist andererseits die Grundlage, ein Aufenthaltsrecht auch in einem anderen Mitgliedstaat der Union unter vereinfachten Voraussetzungen zu erhalten. Auf diese Weise erlangt auch ein Drittstaatsangehöriger eine gewisse Freizügigkeit innerhalb der Union.

Neben der Niederlassungserlaubnis ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU die rechtlich stärkste Form eines Aufenthaltstitels in Deutschland. Der Besitz beider Aufenthaltstitel ist möglich.

Für die Antragstellung sind grundsätzlich vorzulegen:

  • gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. aktueller Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld, SGB II- oder XII-Leistungen oder aktueller Rentenbescheid
  • Mietvertrag bzw. Grundbuchauszug
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Angaben in Steuersachen (zuständiges Finanzamt)
  • Bei Abholung der entsprechenden Formulare erhalten Sie die Information über weitere vorzulegende Nachweise



Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.