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Es winken zahlreiche Vergünstigungen für Familien.
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12.03.2022

Landesfamilienpässe, Gutscheinkarten zu den Landesfamilienpässen sowie der Familien- und Sozialpass sind ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau erhältlich.
 

Landesfamilienpass und Gutscheinkarten für 2022

Der Landesfamilienpass mit seinem Gutscheinheft für 2022 kann von nun an wieder von den berechtigten Familien und Alleinerziehenden abgeholt werden. In dem Gutscheinheft sind zahlreiche Vergünstigungen enthalten. Familien aus Gaggenau können den Pass mit seinem Gutscheinheft im Bürgerbüro beantragen und abholen.

Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen für Familien mit mindestens drei Kindern und Kindergeldanspruch erhältlich, ebenso für Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind mit Behinderung (mind. 50 Prozent Erwerbsminderung) sowie für Alleinerziehende mit einem Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat und noch zu Hause lebt. Den Landesfamilienpass und die Vergünstigungen bekommen auch Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Neben den Eltern können auch vier weitere Personen, zum Beispiel die Großeltern, in den Landesfamilienpass eingetragen werden und diesen zusammen mit den Kindern nutzen. Bei Ausflügen können höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses – zusammen mit den Kindern – in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministeriums unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/.

Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass es zu Einschränkungen beim Besuch der zahlreichen Kooperationspartner kommen kann. Am besten vorab auf der Webseite des Anbieters informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden. 
 

Neu dabei: Angebote in Baden-Baden

Auch die neuen Gutscheinkarten für den Gaggenauer Familien- und Sozialpass sind im Bürgerbüro erhältlich. Die mit dem Familienpass ausgegebenen Wertmarken können jetzt auch für Leistungen von verschiedenen öffentlichen Einrichtungen in Bühl, Rastatt und Baden-Baden genutzt werden. Der Kreis der Berechtigten lehnt sich an den Landesfamilienpass an und ermöglicht mit unterschiedlichen Vergünstigungen eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Die auf den Gutscheinkarten enthaltenen Vergünstigungen sowie die Einrichtungen, bei denen Wertmarken eingelöst werden können, sind auf der städtischen Website www.gaggenau.de/gaggenauer-familien-und-sozialpass.1071.htm aufgeführt. Die Voraussetzungen sind bei der Antragstellung oder Verlängerung durch Geburtsurkunde der Kinder, Kindergeldnachweis (bei volljährigen Kindern), Schwerbehindertenausweis, Leistungsbescheid der Wohngeldbehörde, Leistungsbescheid des Jobcenters oder Leistungsbescheid des Sozialamtes nachzuweisen. Bei Verlängerung wird um Vorlage des bisherigen Passes gebeten. Der Landesfamilien- sowie Gaggenauer Familien- und Sozialpass kann persönlich im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten beantragt oder verlängert werden.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus sind Montag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Dienstag 7 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Rückfragen zum Gaggenauer Familien- und Sozialpass können an die Abteilung Gesellschaft und Familie, Jessica Pahl, Tel: 07225/962-508 oder gesellschaft-familie@gaggenau.de gerichtet werden.