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Verschieden farbige Stimmzettel und ausreichend Zeit erleichtern die Kommunalwahl.
Verschieden farbige Stimmzettel und ausreichend Zeit erleichtern die Kommunalwahl.
© StVw

Wer soll Deutschland im Europäischen Parlament vertreten? Welche Mitbürger können im Kreistag in Rastatt die Interessen Gaggenaus einbringen? Wer soll künftig im Gaggenauer Ratssaal Entscheidungen für Gaggenau treffen oder die Zukunft in den Ortsteilen gestalten? 23.750 Gaggenauer können am 26. Mai 2019 über diese Fragen mitentscheiden. Die Stadtverwaltung hat nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

 

Wer darf wählen?
Besonders ist, dass an den Kommunalwahlen schon 16-Jährige Stimmen vergeben können. Insgesamt gehen dieses Jahr 1.290 junge Menschen erstmals an die Urne. Unter den 23.750 Wahlberechtigten sind rund 2.360 EU-Bürger. Alle Wahlberechtigten sollten mittlerweile die Wahlbenachrichtigung und Stimmzettel für die Kommunalwahl erhalten haben.

 

Wieso wurden die Stimmzettel schon verschickt?

Dies ist bei Kommunalwahlen aufgrund der zahlreichen Kandidaten auf mehreren Listen immer so. So kann der Wähler in aller Ruhe Zuhause überlegen, wie viele Stimmen er welcher Person geben möchte. Allein für den Gemeinderat kandidieren 115 Frauen und Männer aus Gaggenau. 26 Sitze sind zu vergeben.

 

Warum erhalten Briefwähler die Unterlagen doppelt?

Das ist ein automatisierter Prozess, bei dem alle Wahlberechtigten die Stimmzettel zugesendet bekommen. Wer schon Briefwahl beantragt hat oder noch beantragen möchte, erhält darüber hinaus seine eigenen Briefwahlunterlagen. So kommt es zu doppelten Stimmzetteln. Der Briefwähler kann aber nur mit den Briefwahlunterlagen, zu denen auch Umschläge gehören, wählen. Durch die Wahlbenachrichtigung und den Eintrag ins Wählerverzeichnis ist ausgeschlossen, dass doppelt gewählt wird. Briefwähler können also die zusätzlichen, automatisch zugestellten Stimmzettel entsorgen.

 

Kann noch Briefwahl beantragt werden?

Wer am Wahltag verhindert ist, kann noch bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr, beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau diese beantragen. Gleiches gilt für Wahlberechtigte die in einem anderen Wahllokal wählen gehen möchten. Wahlscheine können mündlich, schriftlich oder auch per Mail beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein über die städtische Homepage unter www.gaggenau.de/wahlscheinantrag anzufordern. Dies ist bis Donnerstag, 23. Mai 2019, 15 Uhr, möglich. Bis jetzt haben bereits 3.000 Personen Briefwahlunterlagen angefordert.

 

Wie, wann und wo wird gewählt?

Die Wahllokale sind am 26. Mai von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich das richtige Wahllokal befindet, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Insgesamt gibt es 21 Wahlbezirke. In den Wahllokalen erhalten die Wählerinnen und Wähler farblich passende Umschläge für die Kommunalwahlen sowie den Stimmzettel für die Europawahl. Wichtig ist, die Stimmzettel für die Kommunalwahl und die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.

 

Was wird wann ausgezählt?

Am Sonntag um 18 Uhr schließen die Wahllokale. Danach wird gleich die Europawahl ausgezählt. Am Montagmorgen werden zunächst der Gemeinderat, dann der Kreistag, und abschließend der Ortschaftsrat ausgezählt. Die Wahlergebnisse können im Bürgersaal des Rathauses mitverfolgt werden. Zudem können die Ergebnisse über die landesweite Ergebnis-App „WER“ abgerufen werden. Diese kann in den Stores von Google und Apple heruntergeladen werden. Dann einfach den Ort Gaggenau eingeben und mehr erfahren.

 

Wieso ist am Montag, 27. Mai, kein Dienstbetrieb?

Nahezu alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung zählen am Montag die Kommunalwahl aus, so dass kein Dienstbetrieb möglich ist. Auch die Zulassungsstelle hat geschlossen.

 

Warum ist wählen gehen so wichtig?

Antworten darauf und zu weiteren Fragen hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in diesem Erklärfilm zur Gemeinderatswahl zusammengestellt.