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Das Michelbacher Ortsbild soll durch die Satzung bewahrt werden
© Jörg Schumacher

22.09.23

Die geplante Gestaltungssatzung für den Michelbacher Ortskern sorgt seit einigen Monaten für Wirbel in dem Stadtteil. Mit einer weiteren Informationsveranstaltung wollen Stadtverwaltung und Ortschaftsrat deshalb zusammen mit dem Stadtbauatelier ISA aus Stuttgart die Hintergründe der Satzung erläutern und nochmals den Dialog mit der Bevölkerung suchen. So sind am Mittwoch, 4. Oktober um 19 Uhr alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Wiesentalhalle eingeladen.

 

Was ist an diesem Abend geplant?

Im ersten Teil des Abends soll zunächst nochmals kurz erläutert werden, warum eine Gestaltungssatzung für den Ortskern notwendig ist. Anschließend wird diese vorgestellt und erklärt. Zudem wird die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Bevölkerung präsentiert. Im zweiten Teil des Abends geht es darum, gezielt miteinander ins Gespräch zu kommen und sich auszutauschen.

Was ist das Ziel des Abends?

Ziel ist es, Missverständnisse auszuräumen und Lösungen für Konflikte zu finden, damit am Ende eine Gestaltungssatzung durch die politischen Gremien beschlossen werden kann, die auch auf Akzeptanz stößt.

Wie kam überhaupt die Idee einer Gestaltungssatzung auf?

Schon seit vielen Jahren wird immer wieder aus Michelbach die Sorge geäußert, dass das durch Fachwerk geprägte Ortsbild durch unpassende Gebäude stark beeinträchtigt werden könnte. Da es für den Ortskern keine Regelungen gibt, war die Gefahr groß, dass eines Tages Eingriffe ins Ortsbild erfolgen, die nicht verhindert werden könnten.

Warum könnten ungewünschte Bauprojekte nicht über das Baugesetzbuch verhindert werden?

Es gibt hierzu den Paragraphen 34 im Baugesetzbuch. Dieser reicht aber nicht aus, da er beispielsweise Dachformen, Einfriedungen, Farben etc. – also sämtliche Gestaltungsaspekte nicht regelt. Hierfür braucht es eine Gestaltungssatzung.

Was soll mit der Gestaltungssatzung verhindert werden?

Einfach ausgedrückt geht es darum, dass nicht beispielsweise ein Grundstücksbesitzer auf seinem Grundstück ein Haus mit Flachdach zwischen all die Fachwerkhäuser baut.

Die Satzung soll Gestaltungsaspekte wie Dach- und Wandfarbe oder auch ortsuntypische Einfriedungen regeln.

Was soll mit der Satzung erreicht werden?

Ziel ist es schlicht, das Ambiente und die Besonderheit des Fachwerkdorfes Michelbach, mit dem in der Vergangenheit auch schon Preise beim Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ erreicht werden konnten, zu erhalten. Michelbach soll weiterhin zu den schönsten Dörfern Baden-Württembergs zählen und seinen wertvollen örtlichen Charakter behalten.

Werden die Einwendungen der Bürger angenommen?

Bei der Infoveranstaltung wird dargestellt, welche Punkte aus der Bevölkerung hinterfragt oder auch befürchtet werden. Alle Stellungnahmen wurden mittlerweile ausgewertet und zusammengefasst am 4. Oktober auch dargestellt. Die Einwendungen haben auch dazu geführt, dass der Entwurf der Gestaltungssatzung an manchen Stellen geändert werden soll. Diese Änderungen werden ebenfalls an diesem Abend erläutert.

Auf was bezogen sich die häufigsten Einwendungen?

Von vielen werden Mehrkosten, Wertverlust oder auch Leerstand der Immobilien befürchtet. Zudem monierten viele eine Ungleichbehandlung. Ein weiteres Thema waren die Einschränkungen im Bereich Garten, Einfriedungen und Tore. Zudem wurde die Einteilung in Zonen kritisiert. Bei der Infoveranstaltung werden diese Einwendungen erörtert. Anschließend können diese auch nochmals diskutiert werden.

Wie geht es nach dem vierten Oktober weiter?

Die Änderungen werden in die Satzung eingearbeitet. Nach entsprechenden Beschlüssen im Ortschafts- und Gemeinderat soll diese dann erneut in die Offenlage gehen, also zur Einsicht ausliegen. Danach kann ein endgültiger Satzungsbeschluss erfolgen und die Satzung in Kraft treten.