27.1.26
Für Kinder im Alter unter drei Jahren gibt es freie Betreuungsplätze im Rahmen der Kindertagespflege.
„Die Kindertagespflege kommt besonders den Familien entgegen, die sich ein familiennahes Betreuungsangebot wünschen“, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung. Unter anderem die Möglichkeit, einzelne Tage in der Woche und individuelle Betreuungszeiten für die Betreuung zu vereinbaren, zeichnet die Kindertagespflege aus. Bezahlt werden nur die gebuchten Betreuungszeiten.
Darüber hinaus bezuschusst die Stadt Gaggenau die Kindertagespflege für Kinder im Alter unter drei Jahren mit freiwilligen Leistungen.
Betreuungsplätze in der Kindertagespflege werden, wie auch die Plätze in Kindertageseinrichtungen, über das Online-Vormerkprogramm vorgemerkt.
Dies ist bei Kindern im Alter unter drei Jahren ab Geburt und frühestens 1 Jahr vor dem gewünschten Aufnahmedatum möglich.
Für Fragen zur finanziellen Förderung steht der Landkreis Rastatt (Tel. 07222 381-2259) und die städt. Abteilung Bildung und Betreuung (Tel. 07225 962-530) zur Verfügung. Weitere Informationen zur Kindertagespflege und zur Kinderbetreuung sind hier und hier abrufbar.
