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Die Grundgebühren für Wasserzähler werden angepasst.
© Rainer Sturm/pixelio

23.11.23

Der Gemeinderat stimmte am vergangenen Montag der Erhöhung der Grundgebühren für die Wasserversorgung zu.

Der Großteil der Kunden, bei denen der Standardzähler Q3=4 (ehemals QN2,5) eingebaut ist, werden ab dem 1. Januar 2024 1,50 Euro mehr Grundgebühren zahlen müssen. Kunden, die größere Wasserzähler haben, werden über das von den Verbänden zur Verfügung gestellte Kalkulationstool gewichtet und analog an den Kosten beteiligt. Bislang beträgt die Grundgebühr für die meisten Verbraucher 5,50 Euro plus Mehrwertsteuer pro Monat und steigt auf 7 Euro plus Mehrwertsteuer. Die verbrauchsabhängige Frischwassergebühr bleibt gleich. Sie wurde seit 2019 nicht mehr angepasst und liegt nach wie vor bei 2 Euro je Kubikmeter plus Mehrwertsteuer. Angestrebt wird mit dieser Erhöhung eine gerechtere Teilung der Grund- und Verbrauchsgebühren.