Auch wenn die Grundsteuerreform sich erstmals auf die Bescheide für das Jahr 2025 auswirkt, werden die Eigentümer bereits im Jahr 2022 vom Finanzamt zu einer Steuererklärung aufgefordert.
In den Downloads und auf service-bw können Sie sich ausführlich über die neue Grundsteuer, das Verfahren sowie die Datenbeschaffung informieren.