Hausentwässerung

Das Wassergesetz für Baden-Württemberg und die Satzung der Stadt Gaggenau über die öffentliche Abwasserbeseitigung bilden das Regelwerk für eine geordnete Beseitigung des auf Gaggenauer Gemarkung anfallenden Abwassers. 

Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen ist, erhält einen Hausanschluss. Für diesen Anschluss wird nach vorherigem Antrag eine schriftliche Genehmigung erteilt.

Die Planung der Hausentwässerung einschließlich der Beratung des Bauherrn ist Aufgabe des beauftragten Planers. Dem einzureichenden Antrag legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, Zisternen;
  • Grundrisse der Unter-/Erd- und Obergeschosse der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachabteilung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse/Hebeanlage;
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull).

Die für die Genehmigung zu entrichtende Gebühr ergibt sich aus dem Verzeichnis der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Gaggenau in der jeweils gültigen Fassung. Sie beträgt derzeit je nach Vorhaben zwischen 70,00 € und 100,00 €.