Hochwasserschutz

Der Hochwasserschutz baulicher Anlagen hat in den letzten Jahren wachsende Bedeutung erlangt. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen grundsätzlich in Überschwemmungsgebieten keine baulichen Anlagen errichtet werden. Ausnahmezulassungen von diesem Bauverbot sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Umfangreiche Informationen zum Thema Hochwasser erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltministeriums Baden-Württemberg zum Hochwasserrisikomanagement (http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/975/). Dort können online auch die Hochwassergefahrenkarten eingesehen werden, die Auskunft über die Lage von Überschwemmungsgebieten geben.

In der Baurechtsbehörde liegt eine Broschüre zur Thematik aus.

Die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchungen in Gaggenau und den Stadtteilen stehen nachfolgend als Download bereit.