Bauen von Hütten und Zäunen im Außenbereich

Der Außenbereich meint den Bereich eines Gemeindegebietes, der – anders als Baugebiete – rechtlich nicht zur Bebauung bestimmt ist. Der Außenbereich beginnt unmittelbar im Anschluss an das letzte Haus eines jeden Ortsteils.

Das Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich problematisch und nur ausnahmsweise möglich. Ob ein Vorhaben tatsächlich im Außenbereich liegt und errichtet werden darf, muss für jedes Grundstück und seine Nutzung als Einzelfall betrachtet und geprüft werden. Es empfiehlt sich, das eigene Vorhaben nicht mit vorhandenen baulichen Anlagen auf Nachbargrundstücken zu vergleichen. 

Um sicherzugehen, dass Ihr geplantes Vorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gerne. Wenn Sie ohne Genehmigung bzw. positiver Auskunft seitens der Stadtverwaltung eine bauliche Anlage errichten, laufen Sie Gefahr, diese wieder rückbauen und zusätzlich die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen.