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Die KIndergartenordnung wurde überarbeitet
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30.10.2023

Für die drei städtischen Gaggenauer Kindergärten in Oberweier, Freiolsheim und Hörden hat die Stadt eine eigene Kindergartenordnung. Diese wurde in der letzten Gemeinderatssitzung in einigen Punkten geändert. Ein Thema waren die Kriterien zur Platzvergabe, die vom Grundsatz her auch in den übrigen Kindertageseinrichtungen in Gaggenau (mit Ausnahme der betriebsnahen Kinderkrippe Sternchen) Anwendung finden werden.

Hierbei gibt es verschiedene Kriterien, die unterschiedlich bepunktet werden. 60 von insgesamt 170 Punkten gibt es nun allein für den Erstwohnsitz in Gaggenau. Höher bepunktet als bisher wird künftig auch die Tatsache, wenn mehrere Kinder aus der Familie angemeldet werden bzw. schon ei Geschwisterkind die Einrichtung besucht. Neu aufgenommen in den Kriterienkatalog wurde zudem der Wohnort im Einzugsbereich des Kindergartens.

Ein weiteres Thema neben der Platzvergabe bildete die Regelung zur Erstattung von Elternbeiträgen bei Schließzeiten. Bei einer vorübergehenden Schließung des Kindergartens aufgrund personeller Einschränkungen, die eine gesicherte Aufsicht nicht mehr gewährleistet, oder Betriebseinschränkungen, die der Träger nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen) besteht die Verpflichtung zur Weiterzahlung der Elternbeiträge für insgesamt nur noch zehn Betriebstage pro Kindergartenjahr. Eine Rückerstattung von Elternbeiträgen greift beriets ab dem elften Betriebstag/ Kindergartenjahr.

Die Rückerstattung an die Eltern erfolgt durch den Träger jeweils zum Ende des Kindergartenjahres.

Familien, deren Kinder in diesen Zeiträumen eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, erhalten keine Erstattung der Elternbeiträge.