Lebenspartnerschaft

Sofern Sie eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, müssen Sie diese zuvor beim Standesamt anmelden. Wenden Sie sich bitte hierzu an das für Ihren Wohnsitz oder den Wohnsitz Ihres/Ihrer künftigen Lebenspartners/Lebenspartnerin zuständige Standesamt.

Dabei werden durch das Standesamt die Voraussetzungen für die Begründung der Lebenspartner geprüft. Die hierfür notwendigen und einzureichenden Urkunden/Dokumente unterscheiden sich individuell und sollten Sie deshalb beim Standesamt erfragen.

Nach Prüfung der Voraussetzungen kann die Begründung der Lebenspartnerschaft bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.


Im Standesamtsbezirk Gaggenau können Lebenspartnerschaften an folgenden Orten begründet werden:

  • Trauzimmer des Standesamts im Rathaus Gaggenau
  • ehemalige Rathäuser in den Stadtteilen Feiolsheim, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach
  • Haus Kast in Hörden
  • Schloss Rotenfels (Landesakademie)


Termine für die Begründung von Lebenspartnerschaften sind möglich:

Montag bis Donnerstag:    vor- und nachmittags
Freitag und Samstag:    vormittags


Wir erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.