Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse) können persönlich oder formlos schriftlich beim Bürgerbüro beantragt werden.
Daher sollten mindestens drei Kriterien (Name, Vorname, letzte Anschrift) der zu ermittelten Person bekannt sein um eine einwandfreie Identifizierung zu gewährleisten.
Die Gebühr ist vorab per Überweisung oder mit einem beigefügten Verrechnungsscheck zu entrichten.

Erweiterte Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Adresse, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand,
beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche
Vertreter sowie Sterbetag und -ort) sind schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro zu beantragen.
Das berechtigte oder rechtliche Interesse ist nachzuweisen.

Gebühren

Einfache Auskünfte je gesuchte Person: 7,00 Euro
Erweiterte Auskünfte je gesuchte Person: 12,00 Euro