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Auch nur einen Apfel von einem fremden Baum zu ernten zählt bereits als Diebstahl.
© Rainer Sturm/pixelio.de

18.09.2021

Pünktlich zur Erntezeit gehen bei der Stadt Beschwerden von Mundraub ein. So auch bei einer Bürgerin aus Ottenau, die immer wieder Personen dabei beobachtet, die sich ohne Erlaubnis an ihren Obstbäumen bedienen. Darüber hinaus zählt sie zu ihrem Grundstück auch eine eingezäunte Fläche, auf der Auberginen, Gurken und Zucchini angebaut werden. Über Nacht wurde die Hälfte davon abgeräumt.

Aus aktuellem Anlass möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, Erzeugnisse aus fremden Grundstücken abzuernten. Mundraub ist strafbar und fällt unter Diebstahl. Das beginnt bereits bei einem einzelnen Apfel. Wer dabei noch eine eingezäunte Fläche übertritt, begeht zudem Hausfriedensbruch. Die Stadtverwaltung appelliert an die Vernunft der Bürger und weist auf Aktionen hin, bei denen ernten ausdrücklich erlaubt ist. So werden in Rastatt beispielsweise Bäume, die abgeerntet werden dürfen, mit einem gelben Band versehen. Zudem finden sich im Internet Karten, auf denen solche Standorte vermerkt sind.