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Das Waldseebad ist auch in diesem Jahr ein großer Besuchermagnet.
© H.P. Hegmann

05.07.23

Gute Nachrichten aus dem Waldseebad

Bäderchef Jörg Zimmer berichtete in der letzten Gemeinderatsitzung auch aus dem Waldseebad, das sich derzeit größter Resonanz erfreut und an heißen Tagen oftmals mehr als 2 000 Besucher anlockt. Vergangene Woche hat auch das Landesgesundheitsamt dem Betrieb „einwandfreie Wasserqualität“ im Naturbad bestätigt.

Erfreulich sei auch, dass immer mehr Badebesucher mit dem Rad ins Bad kommen. Die Zahl der Fahrradabstellplätze wurde auf 152 Plätze erweitert. Auch neue Parkplätze für Autos sind neu entstanden. Mittlerweile hängen auch über den Kinderbecken wieder die Sonnensegel. Aufgrund von Personalmangel der beauftragten Firma hatte das Waldseebad länger auf das Aufhängen der Segel warten müssen. Ähnlich ist die Situation bei den Duschen, die aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht rechtzeitig repariert werden konnten.

 

Eintrittspreise im Murganabad werden zum 1. September angepasst

Schon seit über 20 Jahren sind die Eintrittspreise im Hallenbad Murgana unverändert. In der letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat mehrheitlich eine neue Entgeltordnung. Zudem wurde dem Gemeinderat eine neue Haus- und Badeordnung vorgelegt, die sich an der Muster-Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) orientiert.

Spürbare Änderungen sind für die Nutzer darin nicht enthalten. Es erfolgen lediglich die notwendigen Anpassungen an die Rechtsprechung, um Verbraucherschutzklagen zu vermeiden, erklärte Bäderchef Jörg Zimmer dem Gemeinderat. Die Preise wurden der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst.

Die Einzelpreise für Erwachsene werden um einen Euro auf vier Euro erhöht, die Zehnerkarte kostet künftig statt 27 Euro nun 36 Euro. Bei den Ermäßigten sollen die Preise künftig 2,50 Euro statt 1,50 Euro und 22,50 Euro statt 13,50 Euro betragen.

Kinder bis zum vollendeten 6. statt Lebensjahr sind nun frei. Die Ermäßigung reicht bis zum vollendeten 18. statt wie bisher bis zum 16. Lebensjahr. Neben den Schülern an allgemeinbildenden Schulen, die schon über 18 Jahre alt sind, werden auch Schüler an berufsbildenden Schulen, die diese Schulen in Vollzeit besuchen, künftig zu den Ermäßigten gezählt und somit den Studenten gleichgestellt, die schon immer ermäßigt waren und auch bleiben. Ermäßigt ist der Eintritt auch für Menschen mit Behinderung (Grad von wenigstens 50 Prozent). Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen auf Grundlage des Merkzeichens „B“ haben freien Eintritt.