Aktuelles
© Stvw.

05.08.2021

Bereits im Dezember 2019 hat der Gemeinderat für zehn Bebauungspläne Aufstellungsbeschlüsse gefasst, die im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden sollen.

Nachdem im Sommer 2020 in neun der zehn Verfahren eine freiwillige frühzeitige Öffentlich­keits- und Behördenbeteiligung stattgefunden hat, wurde nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und zwischenzeitlich vorliegender Gutachten Anfang 2021 beschlossen, mit „Badacker/Eben“ (Selbach) und „Im Feld“ (Sulzbach) zwei der Verfahren aufzugeben. Somit laufen derzeit noch acht Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB. Da nicht alle Plangebiete gleichzeitig angegangen und umgesetzt werden können, wurde nach Kriterien eine Prioritätenliste erarbeitet. Damit ergab sich folgende Priorisierung:

  • Ortseingang südliche Rottäcker (Freiolsheim),
  • Steinäcker, kleine Lösung (Michelbach),
  • Mergelacker (Oberweier),
  • Binsenäcker (Hörden),
  • Tasch (Michelbach),
  • Zwischen Fröschäcker und Schiffersgründel (Bad Rotenfels),
  • Neufeld (Ottenau).

Voraussetzung für die Umsetzung eines Baugebiets im Wege der Umlegung und Erschließung ist grundsätzlich eine Vereinbarung mit 100 Prozent der Eigentümer der im jeweiligen Plangebiet gelegenen Baugrundstücke zur Übernahme einer dinglichen Sicherung im Grundbuch zur Bebauung des Grundstücks innerhalb einer Frist von sieben Jahren und einer Vormerkung zur Möglichkeit der Rückübertragung bzw. des Grunderwerbs bei Nichteinhaltung durch die Stadt Gaggenau.

Sollte die Umsetzung eines der Gebiete scheitern, rückt das nächstplatzierte Gebiet an seine Stelle. Die Bebauungs­planverfahren werden unabhängig von der Priorisierungsreihenfolge für die Umsetzung parallel fortgesetzt.