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Immer wieder finden sich entsorgte Tabakreste und weiterer Müll in den Wäldern und im Naturschutzgebiet rund um Gaggenau.
© Jenny Lyne/flickr

09.08.23

Für einen ungestörten und entspannenden Spaziergang im Wald und im Naturschutzgebiet ist es wichtig, sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen.

Müll und Zigaretten gehören grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist über die wärmere Jahreszeit auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten. Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Sommer von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind. Die Folgen können dramatisch sein. Neben dem Verlust der Flora sind Brände für die im Wald lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere sehr gefährlich. Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucher ab Ende März bis Oktober ein generelles Rauchverbot in den Wäldern. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen, teilt die Stadt Gaggenau mit.