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Herbstzeit ist Aufräumzeit.
Herbstzeit ist Aufräumzeit.
© StVw

Der Herbst hat Einzug gehalten und die Bäume verlieren ihre bunten Blätter, die den Boden bedecken. Auf Gehwegen können diese aber zur Gefahr für Fußgänger werden. Deshalb gilt im Herbst wie auch im Winter eine Räumpflicht.

Nach der städtischen „Räum- und Streupflichtsatzung“ sind Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage Gehwege und weitere öffentlichen Flächen nach Maßgabe der Satzung ganzjährig von Laub und Dreck zu reinigen, bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Angrenzer Straßen, Wege und Treppenanlagen auf einer Breite von bis zu einem Meter ab der Grundstücksgrenze genauso reinigen. Die Verpflichtung trifft auch Grundstückseigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Auch wenn sich zwischen privatem Grundstück und Straße unbebaute Flächen befinden, sind die Anlieger zur Reinigung verpflichtet, wenn der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Straße unter zehn Meter liegt. Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und bestreut sein. Des Weiteren erinnert die Stadtverwaltung daran, dass auch angrenzende Wege oder Treppenanlagen im gleichen Umfang zum „Einsatzgebiet gehören“. Hier sollten die Bürger auch auf den Rückschnitt achten, damit Hecken und Sträucher nicht den Durchgang oder die Sicht behindern.

Es sei sehr erfreulich, dass viele Bürger beim Kehren der Straße den Wildwuchs auch gleich mitentfernen, lobt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Mit dem Sauberhalten der Gehwege könne somit jeder Bürger einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass man sich in Gaggenau wohl fühlt. Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass verständlicherweise der Kehricht auch zu beseitigen beziehungsweise ordnungsgemäß zu entsorgen ist.