Reisepass

Für Reisen in das außereuropäische Ausland wird ein Reisepass benötigt. Innerhalb Europas genügt in der Regel ein Personalausweis.

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter, der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt nachfragen, ob Sie einen Reisepass benötigen.

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. 

Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Nach § 9 PAuswG sollen die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter persönlich erscheinen.

Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken und Unterschrift gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren und eine Unterschrift bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.

Der alte Pass oder Kinderreisepass muss zurückgegeben werden, er kann auch entwertet überlassen werden. 

Voraussetzungen bei Antragstellung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
  • Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung/Eheschließung: Bescheinigung Namensänderung/Eheurkunde

Die Abholung des neuen Passes durch einen Dritten mit Vollmacht ist zulässig.


Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige:

  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten muss vorliegen. (Beide Elternteile müssen persönlich bis zur Abholung des Reisepasses der Antragsstellung zugestimmt haben.)
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. (Sind z.B. die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.)
  • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
  • Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde
  • Bei Namensänderung: Bescheinigung Namensänderung

Gültigkeit und Gebühren:

Reisepass - bei Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig - Gebühr 37,50 €                                  Reisepass - bei Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre gültig - Gebühr 70,00 €

Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich 32,00 €

Vorläufiger Reisepass: 26,00 €