Für Reisen in das außereuropäische Ausland wird ein Reisepass benötigt. Innerhalb Europas genügt in der Regel ein Personalausweis.
Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden, sollten Sie im Zweifelsfall beim Reiseveranstalter, der Botschaft Ihres Ziellandes oder beim Auswärtigen Amt nachfragen, ob Sie einen Reisepass benötigen.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.
Der Reisepass ist persönlich zu beantragen. Nach § 9 PAuswG sollen die antragstellende Person und ihr gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter persönlich erscheinen.
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken und Unterschrift gesetzlich verpflichtend. Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren und eine Unterschrift bei Kindern ab 10 Jahren erforderlich.
Der alte Pass oder Kinderreisepass muss zurückgegeben werden, er kann auch entwertet überlassen werden.
Voraussetzungen bei Antragstellung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:
- aktuelles, biometrisches Passfoto (Wichtig: Neues Verfahren für Passfotos seit dem 01.05.2025) Seit dem 1. Mai 2025 müssen Passfotos in digitaler Form vorgelegt werden. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten: QR-Code vom Fotostudio mitbringen: Lassen Sie Ihr Passfoto z.B bei Foto Schönthaler, Foto Kaminski oder im dm-Markt in Gaggenau machen. Dort erhalten Sie einen QR-Code (Kosten je nach Anbieter, QR-Code ist 6 Monate gültig). Oder Foto direkt im Rathaus machen: Nutzen Sie unser Selbstbedienungsterminal vor Ort (Kosten: 6,00 €, Foto ist 4 Tage gültig). Wichtig: Selbstgemachte Fotos von Zuhause dürfen nicht mehr verwendet werden.
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
- Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung/Eheschließung: Bescheinigung Namensänderung/Eheurkunde
Die Abholung des neuen Passes durch einen Dritten mit Vollmacht ist zulässig.
Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige:
- aktuelles, biometrisches Passfoto (Wichtig: Neues Verfahren für Passfotos seit dem 01.05.2025) Seit dem 1. Mai 2025 müssen Passfotos in digitaler Form vorgelegt werden. Es gibt zwei einfache Möglichkeiten: QR-Code vom Fotostudio mitbringen: Lassen Sie Ihr Passfoto z.B bei Foto Schönthaler, Foto Kaminski oder im dm-Markt in Gaggenau machen. Dort erhalten Sie einen QR-Code (Kosten je nach Anbieter, QR-Code ist 6 Monate gültig). Oder Foto direkt im Rathaus machen: Nutzen Sie unser Selbstbedienungsterminal vor Ort (Kosten: 6,00 €, Foto ist 4 Tage gültig). Wichtig: Selbstgemachte Fotos von Zuhause dürfen nicht mehr verwendet werden
- bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass oder bei Erstantrag die Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten muss vorliegen. (Beide Elternteile müssen persönlich bis zur Abholung des Reisepasses der Antragsstellung zugestimmt haben.)
- Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist. (Sind z.B. die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.)
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten
- Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde und Geburtsurkunde
- Bei Namensänderung: Bescheinigung Namensänderung
- Minderjährige ab 6 Jahren, müssen bei der Antragstellung persönlich erscheinen.
Gültigkeit und Gebühren:
Reisepass - bei Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre gültig - Gebühr 37,50 € Reisepass - bei Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre gültig - Gebühr 70,00 €
Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich 32,00 €
Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Direktversand Reisepass
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern (BMI)
