Sanierungsgebiet "Südliche Innenstadt"
Mit dem geplanten Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“ möchte die Stadt Gaggenau die Innenstadt nachhaltig weiterentwickeln und ihre Attraktivität als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsort stärken. Grundlage hierfür sind die vorbereitenden Untersuchungen (VU), die im Jahr 2025 durchgeführt wurden und der Gemeinderat im September 2025 beschlossen hat.
Vorbereitende Untersuchungen
Vor der Ausweisung eines Sanierungsgebiets schreibt das Baugesetzbuch sogenannte vorbereitende Untersuchungen vor. Sie dienen dazu festzustellen, ob städtebauliche Missstände vorliegen und welche Ziele mit einer Sanierung verfolgt werden sollen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden die bauliche Situation, die Nutzung, der öffentliche Raum sowie die verkehrlichen und klimatischen Rahmenbedingungen analysiert. Darüber hinaus wurden Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter im Februar 2025 im Rahmen einer Umfrage beteiligt.
Nach Auswertung aller vorliegender Ergebnisse aus den vorbereitenden Untersuchungen wurden zum Beispiel folgende Sanierungsziele herausgearbeitet:
- Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit des bestehenden Stadtzentrums; Sicherstellung der Nahversorgung
- Verbesserung von Aufenthaltsbereichen als zentrale Treffpunkte
- Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude und Modernisierung unter energetischen Gesichtspunkten
- Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie Maßnahmen zur Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur sowie des Wohnumfeldes durch Maßnahmen wie Begrünung, Beschattung oder Entsiegelung
- Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel wie Barrierefreiheit/-armut
- Erweiterung von Angeboten für eine zukunftsfähige Mobilität
- Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes im Rahmen privater Modernisierungsmaßnahmen
- Bezahlbaren Wohnraum schaffen und langfristig sichern durch Umnutzung, Baulückenschließung oder bauliche Nachverdichtung bisher untergenutzter Bereiche
- Nutzungsmischung aus bezahlbarem Wohnraum, nicht störendem Gewerbe und hochwertigen Dienstleistungen
- Klimaschutz, Energieeinsparung, CO2-Reduzierung, durch energetische Gebäudesanierung / Verbesserung des Wärmeschutzes und Energiebedarfs sowie Schaffung einer Infrastruktur zur effizienten Energieversorgung
Die vorbereitenden Untersuchungen bildeten gemeinsam mit dem Stadtentwicklungskonzept „Gaggenau 2040“ die Grundlage für den Antrag auf Städtebauförderung der Stadt. Dieser wurde im Herbst 2025 beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg eingereicht und Anfang 2026 bewilligt. Das Sanierungsgebiet "Südliche Innenstadt" konnte daraufhin in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2026 als solches förmlich festgelegt werden. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 11,1 ha und umfasst den Bereich Bahnhofsplatz, Murganabad, Musikschule, Kirche St. Josef, die Klehestraße, einen Teil der Hauptstraße mit Cityhaus und den Murgpark.
Fördermöglichkeiten
Die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm von Bund und Land eröffnet umfangreiche finanzielle Unterstützung für die Umsetzung baulicher Maßnahmen in der südlichen Innenstadt.
Von der Städtebauförderung können nicht nur kommunale Projekte profitieren. Die Stadt Gaggenau hat sich mehrfach dazu bekannt, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets die Möglichkeit haben, Zuschüsse für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen zu erhalten. Hierfür hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2026 die Fördergrundsätze beschlossen. Ziel ist es, das Sanierungsgebiet „Südliche Innenstadt“ bestmöglich aufzuwerten und die privaten Eigentümer miteinzubeziehen. Voraussetzung für diesen Förderzuschuss durch Bund, Land und Stadt ist, dass die Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen und vor Beginn mit der Stadt abgestimmt werden. Gefördert werden zum Beispiel energetische Maßnahmen, das Schaffen von neuem Wohnraum, ein barrierefreier Umbau und der Anschluss ans Fernwärmenetz.
Den Förderantrag können private Grundstückseigentümer bei der Stadt beantragen. Spezielle Fragen zur Förderung beantwortet Ulrike Kiewitt, Mitarbeiterin im Amt Städtebau und Umwelt, Abteilung Umwelt/Stadtsanierung, Tel. 07225 962-6703, E-Mail u.kiewitt@gaggenau.de, oder Sandra Heck, Mitarbeiterin des Amtes für Finanzen, Tel 07225 962-2015, E-Mail sa.heck@gaggenau.de
Weitere Informationen zur Einsicht und zum Herunterladen finden sich nachfolgend.
Weitere Informationen zum Stadtentwicklungskonzept Gaggenau 2040 hier.
