Wahlen

Kontakt

Bürgerbüro mit Stadt-Info
Leitung: Tanja Riedinger
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
Telefon: 07225 / 962-444
Fax: 07225 / 962-445
E-Mail:

Öffnungszeiten

Montag
8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
7.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr



Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den Wahlen und Abstimmungen in Gaggenau.

Die Organisation von Wahlen liegt in den Händen des Bürgerbüros, dieses steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Es ist die zentrale Stelle für alle Anliegen der Wahlberechtigten in Gaggenau wie zum Beispiel Wählerverzeichnis und Briefwahl. Wahlen werden in Deutschland zwar von der Verwaltung vorbereitet, die Durchführung und Auszählung liegt aber in der Hand von unabhängigen Wahlorganen.

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürger in einer Demokratie. In Deutschland haben Sie durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen die Möglichkeit, auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen.

Jeder Wahlberechtigte erhält rechtzeitig (spätestens drei Wochen vor dem Wahltag) eine persönliche Wahlbenachrichtigung. Falls Sie bei einer Wahl nicht persönlich anwesend sein können, senden wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen zu.

 

Fragen & Antworten zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Für die Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die im Ausland leben, können bis 2. Februar 2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere wichtige Informationen gibt es auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:  
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Bitte warten Sie ab bis zum 3. Februar. Falls bis zum 3. Februar keine Wahlbenachrichtigung bei Ihnen angekommen ist, wenden Sie sich ans Bürgerbüro. Die Mitarbeiterinnen prüfen dann, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Ja, das ist korrekt. Den Stimmzettel erhalten Sie erst direkt im Wahllokal oder mit dem Erhalt der Briefwahlunterlagen.

Bei der Bundestagswahl geben Sie zwei Stimmen ab und stimmen damit über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestags ab. Mit der Erststimme wählen Sie einen Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wählen Sie die Landesliste einer Partei. Diese ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Parlament.

Sie müssen Ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen und einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass).

Nein. Sie geben Ihre Stimmen in dem Wahllokal ab, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Ausnahme: Sie haben Briefwahl beantragt. In dem Fall können Sie auch in einem Wahllokal des Wahlkreises wählen. Allerdings müssen Sie dazu den Wahlschein, den Sie mit den Briefwahlunterlagen erhalten, vorlegen.

Ja, das geht. Allerdings müssen Sie dazu zwingend den Wahlschein vorlegen, den Sie mit Ihren Briefwahlunterlagen bekommen haben. 

Sie können auch am Wahltag Briefwahl beantragen beim Wahlamt im Rathaus. Allerdings nur bis 15 Uhr und gegen Vorlage eines Attestes. Oder: Eine andere Person kann mit einer Vollmacht die Unterlagen für Sie im Wahlamt abholen.

Wahlscheine können bis Freitag vor der Wahl, um 15 Uhr beantragt werden. Unsere Empfehlung: Gehen Sie am Freitag vor der Wahl zum Wahlamt und beantragen Sie dort Ersatzunterlagen. Sie können dort auch direkt wählen.

Wähler mit Behinderungen können eine Assistenzperson mitbringen, die beim Ausfüllen des Stimmzettels hilft.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Briefwahlunterlagen können erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar zugestellt.

Die Briefwahlunterlagen können entweder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, über den Online-Wahlscheinantrag oder per E-Mail: wahlen@gaggenau.de beantragt werden. Der formlose Antrag muss folgende Daten enthalten: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die komplette Adresse. Ab dem 10. Februar ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen und auch vor Ort zu wählen.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte seine Wahlunterlagen zügig ausfüllen und zurückschicken. Der Brief kann aber auch direkt im Bürgerbüro abgegeben oder in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden.

Wer Briefwahl beantragt, ist selbst dafür verantwortlich, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbriefe) rechtzeitig, also spätestens am 23. Februar um 18 Uhr, im Rathaus Gaggenau vorliegen. Es kommt leider immer mal wieder vor, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren gehen oder zu spät ankommen.

Wahlergebnisse

Stimmkreuz Wahlen
Stimmkreuz Wahlen

Hier finden Sie die Ergebnisse der letzten Wahlen in Gaggenau.

Wussten Sie...

...dass bei Wahlen bis zu 250 Wahlhelfer benötigt werden?

...dass Gaggenau bei Wahlen in bis zu 21 Wahlbezirke und 10 Briefwahlbezirke aufgeteilt wird?

...dass in Gaggenau durchschnittlich bis zu 24.000 Bürger wahlberechtigt sind?

...dass wir Ihnen die Briefwahlunterlagen weltweit nachsenden, wenn Sie im Urlaub sind?