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Die Stadt empfiehlt den Gang ins Wahllokal.
© Stadt Gaggenau

06.02.25

Im Gaggenauer Rathaus legt das Wahlteam der Stadtverwaltung am Freitag und Samstag Sonderschichten ein, um die Briefwahlunterlagen zu versenden. Der Grund: Durch die vorgezogene Bundestagswahl sind die Zeitfenster deutlich knapper. Wer Briefwahl machen will, hat dafür nur knapp zwei Wochen Zeit. 

Damit die Briefwähler nicht noch länger auf ihre Unterlagen warten müssen, will Wahlleiterin Tanja Riedinger mit ihren Mitarbeiterinnen am Freitagmittag und Samstag möglichst viele Briefwahlunterlagen „eintüten". Sie hofft, dass die angekündigten Stimmzettel auch bis Freitag bei ihr ankommen. 4.600 Personen und damit 23 Prozent aller Gaggenauer Wahlberechtigten (insgesamt 20.317) haben bereits Briefwahl beantragt. Viele von ihnen warten bereits ungeduldig auf die Unterlagen. 

„Das ist leider durch die Fristen bundesweit in diesem Jahr so", bittet Riedinger um Verständnis. Sie empfiehlt deshalb, dass „man nur Briefwahl beantragt, wenn man wirklich am Wahltag verhindert ist". Denn wer Briefwahl macht, muss auch dafür Sorge tragen, dass seine Unterlagen wieder rechtzeitig im Rathaus ankommen. Alternativ ist es auch möglich, ab dem kommenden Montag, 10. Februar, im Bürgerbüro seine Briefwahlunterlagen zu beantragen und gleich vor Ort zu wählen. 

Die Wahlleitung hat die wichtigsten Fragen und Antworten hier nochmals zusammengestellt. 

 

Ich habe Briefwahl beantragt, aber immer noch keine Unterlagen. Was soll ich tun?

Erst einmal noch abwarten, denn der Versand erfolgt erst seit dem 8. Februar. Wer bis zum 17. Februar die Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten hat, sollte sich im Bürgerbüro melden.

 

Wie kann ich die ausgefüllten Briefwahlunterlagen zurückgeben? 

Wenn ausreichend Zeit ist, können sie mit der Post zurückgeschickt werden. Sicherer ist es, den Wahlbrief in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen oder im Bürgerbüro abzugeben. 

 

Bis wann muss der Wahlbrief wieder im Rathaus sein?

Der Wahlbrief muss am Wahltag, 23. Februar, bis spätestens 18 Uhr im Rathaus sein.

 

Ich habe Briefwahl beantragt, möchte aber doch im Wahllokal wählen gehen. Geht das?

Ja, das geht. Allerdings muss dann zwingend der Wahlschein mitgebracht werden, den man mit den Briefwahlunterlagen erhalten hat.

 

Was ist, wenn ich kurzfristig am Wahltag verhindert bin?

Am besten bis Freitag, 21. Februar, im Bürgerbüro selbst vorbeikommen oder einen Bevollmächtigten schicken, der die Unterlagen abholt. 

 

Was mache ich, wenn ich am Wahltag krank werde?

Am Wahltag kann gegen Vorlage eines Attestes und auch nur bis 15 Uhr Briefwahl beim Wahlamt im Rathaus beantragt werden. Oder: Eine andere Person kann mit einer Vollmacht die Unterlagen im Wahlamt abholen.

 

Ich habe auf dem Briefwahlantrag „Abholung“ angekreuzt. Was muss ich beachten?

Wer Abholung angekreuzt hat, kann seine Unterlagen ab dem 10. Februar im Bürgerbüro abholen. Sie werden nicht per Post verschickt!

 

Wie erreiche ich das Wahlamt?

Das Wahlamt im Bürgerbüro ist per E-Mail unter wahlen@gaggenau.de erreichbar oder telefonisch unter 07225 962-444. 

Noch mehr Fragen und Antworten sind hier.

 

Wo befinden sich die Wahllokale der verschiedenen Wahlbezirke (WBZ)?

  • Hans-Thoma-Schule / Turnhalle (WBZ: 10,11/13,12)
  • Rathaus Gaggenau Bürgersaal (WBZ: 20, 21)
  • Rathaus Gaggenau vor Bürgerbüro (WBZ 22)
  • Merkurschule Ottenau, Mensa (WBZ: 30,31,40)
  • Festhalle Bad Rotenfels (WBZ: 80, 81,82)
  • Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr Hörden (WBZ 75/76)
  • Sporthalle der Grundschule Selbach (WBZ: 50)
  • Vereinsheim Sulzbach (WBZ: 60)
  • Rathaus Michelbach (WBZ: 70/71)
  • Eichelberghalle Oberweier (WBZ: 86)
  • Mahlberghalle, Freiolsheim (WBZ: 88)