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Es herrschte reges Interesse während der Infoveranstaltung.
© Stadt Gaggenau

 12.10.23

Seit Monaten wird kontrovers über die geplante Gestaltungssatzung für den Ortskern in Michelbach diskutiert. Vergangene Woche hatten Ortschaftsrat und Stadtverwaltung deshalb erneut zu einer Informationsveranstaltung in die Wiesentalhalle eingeladen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Chance, um sich zu informieren, Fragen zu stellen aber auch ihrem Unmut Luft zu machen.

Dabei wiesen Oberbürgermeister Michael Pfeiffer wie auch der beteiligte Planer Philipp Dechow darauf hin, dass am Satzungsentwurf noch Veränderungen möglich sind. „Wir wollen mit Ihnen ins Gespräch kommen und eine Lösung für Michelbach finden“, betonte Pfeiffer. „Die Satzung muss passen wie ein guter Schuh, der darf auch nicht zu groß oder zu klein sein“, spielte Dechow auf die zahlreichen Regelungen der möglichen Gestaltungssatzung an. Es gelte das zu regeln, was man verhindern möchte und gleichzeitig Freiraum zu lassen. Dabei wies Dechow gleich zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, dass das Baugesetzbuch (§34) eben nicht ausreiche, um beispielsweise Flachdächer, Erker oder mehrstöckige Mehrfamilienhäuser zu verhindern. Anhand von Bildsimulationen zeigte er auf, wie Bauwerke, die nach §34 Baugesetzbuch zulässig wären, in Michelbach das Ortsbild massiv beeinträchtigen würden. Allein auf den Menschenverstand und das ästhetische Gefühl zu vertrauen, reiche nicht aus, zeigte er Beispiele aus anderen Orten ohne Gestaltungssatzung. „So ein Ortsbild wie Michelbach es noch hat, gibt es kaum noch“, stellte er fest, dass in Michelbach mit viel Geschmack saniert werde.

Dies gelte es nun zu erhalten, erklärte er die Intention der Satzung, mit deren Vorbereitung vor rund drei Jahren begonnen wurde. Im März und Juli 2022 fanden Bürgerbeteiligungen statt. Nach diesen wurden Vorschläge und Anmerkungen aus der Bevölkerung eingearbeitet. In den damaligen Veranstaltungen entstand auch die Aufteilung in einen engeren und weiteren Bereich. Die Auslegung des Satzungsentwurfes im Frühjahr 2023 führte zu nahezu 80 Zuschriften und Stellungnahmen. Zudem wurde in privater Initiative eine Onlinepetition gestartet. Sämtliche Einwendungen wurden von der Verwaltung geprüft und zu verschiedenen Punkten wie „Einfriedung“, Farbe/Material, technische Anlagen oder auch Kosten und Ungleichbehandlung zusammengefasst. „Aufgrund der Stellungnahmen sollen nun auch Änderungen erfolgen“, resümierte Maximilian Krebs, Leiter des Amtes Städtebau und Umwelt. Die vorgesehenen Änderungen wurden am Mittwoch ebenfalls in Michelbach präsentiert.

Dies sind:

·Regeln in zwei Bereichen:

Viel Kritik gab es für die Einteilung in zwei Bereiche. Hier fühlten sich viele ungleich behandelt. Die Verwaltung schlug deshalb vor, im Bereich 2 (erweiterter Ortskern) nur noch Regelungen zu Gebäudekubatur und Farbe vorzunehmen und ansonsten auf weitere Regelungen in Bereich 2 zu verzichten.

·Freiflächen und Einfriedungen:

Die Pflanzliste soll gestrichen werden.

Die Festsetzung zu Einfriedungen soll angepasst werden, so dass an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche nur Holzlattenzäune bis 1,20 m Höhe oder Hecken / Pflanzungen zulässig sind. Auf sonstige Regelungen wird verzichtet.

·Technische Anlagen:

Wärmepumpen an der straßenzugewandten Hausseite sollen zugelassen werden, wenn keine andere wirtschaftlich zumutbare Lösung möglich ist. Photovoltaikanlagen an straßenzugewandten Fassaden sind nicht zulässig. Die Regelungen zu SAT-Anlagen auf Dächern sollen gestrichen werden.

·Dachflächenfenster:

Dachflächenfenster dürfen die Dachflächen bis zu 20 Zentimeter überragen.

 

Auslage der Unterlagen und des Satzungsentwurfs

Seit Dienstag, 10. Oktober, sind der Entwurf der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung in der bisherigen Form sowie die geplanten Änderungen auf der städtischen Homepage (https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm)

eingestellt. Zudem liegen die Unterlagen in Papierform auch im Gaggenauer Rathausfoyer zur Einsicht aus. Ebenso einsehbar sind vor Ort und im Internet das Protokoll der Informationsveranstaltung und die Präsentation. Zur besseren Verständlichkeit gibt es auch einen Kurzprospekt (Anwendungsleitfaden), der die wesentlichen Punkte übersichtlich zusammenfasst.

 

Wie lange können Stellungnahmen eingereicht werden?

Bis zum 24. Oktober besteht die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen. Ausdrücklich weist die Stadt darauf hin, dass der ausgelegte bzw. im Internet veröffentliche Satzungsentwurf noch nicht die Änderungen beinhaltet, da diese noch nicht von den politischen Gremien beschlossen wurden. Es ist deshalb wichtig, vor allem auch die Informationen zu den geplanten Änderungen zu lesen. Diese stehen im Protokoll zur Informationsveranstaltung. Punkte, die hier schon genannt werden, brauchen nicht mehr als Stellungnahme zugesandt werden. Sie sind bereits berücksichtigt. Das gilt auch für die oben genannten Änderungsvorschläge. Ebenso brauchen bereits eingereichte Stellungnahmen nicht erneut eingereicht werden.