Steuerindifikationsnummer (IdNr)

Die Steuerindifikationsnummer ersetzt die bisherige Lohnsteuerkarte. Die Steuer-IdNr. wird einmalig durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Die Zuteilung erfolgte erstmals im Jahr 2008. Personen, die seitdem vom Ausland zuziehen, wird nach der Anmeldung am Wohnort durch das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) schriftlich die Steuer-IdNr. zugeteilt und per Post versandt.
Neugeborene erhalten die IdNr. ebenfalls schriftlich per Post durch das BzSt.

Bei Verlust der Mitteilung über die IdNr. können Sie kostenlos beim

Bundeszentralamt für Steuern
Referat St. II 3
An der Küppe 1
53225 Bonn

ein Duplikat erhalten.

Beim Bürgerbüro kann Ihnen eine Auskunft zur IdNr. erteilt werden. Dazu sprechen Sie bitte persönlich beim Bürgerbüro vor.
Die Auskunft ist ohne Gewähr!


Bitte legen Sie folgende Dokumente vor:


- Personalausweis/Reisepass/Aufenhaltstitel

Gebühren

Gebühr: 5,00Euro