Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Waldseebad 2022
  

Veranstalter des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird durch die Stadtverwaltung Gaggenau, Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau durchgeführt.
 

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Der Teilnehmer erklärt sich mit den folgenden Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden:
 

Teilnahmeberechtigte Personen

Die Teilnahme ist ab 16 Jahre möglich. Mitarbeiter der Stabsstelle Medien und Kommunikation und Mitarbeiter der jeweils den Gewinn stiftenden Einrichtung sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Stadtverwaltung Gaggenau ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.
 

Gewinnspieldauer

Der Gewinnspielzeitraum beginnt am 16. Mai 2022 und endet am 20. Mai um 9 Uhr. Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich jedoch vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig auf den städtischen Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, Twitter) bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
 

Gewinn

Der Gewinn wird auf den städtischen Social-Media-Kanälen beschrieben. Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich vor, Umfang und Art des Gewinns kurzfristig zu ändern.
 

Ablauf des Gewinnspiels

An der Verlosung nimmt teil, wer im definierten Zeitraum, also von 16. bis 20. Mai 2022, 9 Uhr, dem Social-Media-Beitrag zum Gewinnspiel ein Like da lässt und diesen mit den Emojis für Familien/zwei Personen kommentiert.

Die Gewinner des Gewinnspiels werden aus den gültigen Einsendern mit der richtigen Antwort unter Gewährleistung des Zufallsprinzips am 20. Mai 2022 ausgelost.

Die Gewinner werden über die Social-Media-Kanäle über den Gewinn und die Übergabe des Gewinns benachrichtigt. Die Gewinne müssen im Rathaus in Gaggenau abgeholt werden. Meldet sich ein Gewinner nach der Information nicht innerhalb von fünf Werktagen zurück, behält sich die Stadtverwaltung Gaggenau das Recht vor, den Gewinn nach weiterer zufälliger Auslosung an andere Teilnehmer zu verleihen. Wird der Gewinn innerhalb von fünf Werktagen nach Information an den Gewinner nicht abgeholt, so verleiht die Stadtverwaltung Gaggenau den Gewinn nach Auslosung an einen anderen Teilnehmer.

Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
 

Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadtverwaltung Gaggenau dazu berechtigt, den von dieser Person verursachten Schaden zu verlangen.
 

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzpflicht der Stadtverwaltung Gaggenau aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
 

Einverständniserklärung

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass die Stadtverwaltung Gaggenau personenbezogenen Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Diese werden nach Abschluss des Gewinnspiels unverzüglich gelöscht und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zudem unverzüglich gelöscht, wenn ein Teilnehmer dies schriftlich beantragt bzw. seine Teilnahme am Gewinnspiel widerruft. Der Widerruf hat schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen:
 

Stadtverwaltung Gaggenau
Stabsstelle für Medien und Kommunikation
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
 

Die Stadtverwaltung Gaggenau nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter https://www.gaggenau.de/datenschutzerklärung.16591.htm entnehmen.

Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an die Stabsstelle für Medien und Kommunikation der Stadt Gaggenau zu richten. Darüber hinaus darf die Stadtverwaltung Gaggenau den Teilnehmern per E-Mail kontaktieren. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingung ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Der Rechtsweg ist bei den Gewinnspielen ausgeschlossen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.