Teilnahmebedingungen Gewinnspiele Adventskalender 2023
  

Veranstalter des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel wird durch die Stadtverwaltung Gaggenau, Hauptstraße 71, 76571 Gaggenau durchgeführt.
 

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit dem Absenden der für das Gewinnspiel benötigten Daten in der Bürger-App erklärt sich der Teilnehmer mit den folgenden Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 

Teilnahmeberechtigte Personen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Bei bestimmten Gewinnspielen kann es eine weitere Mindestaltersgrenze geben, auf die im Gewinnspiel ausdrücklich hingewiesen wird.

Mitarbeiter der Stelle für Medien und Kommunikation und Mitarbeiter der jeweils den Gewinn stiftenden Einrichtung sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Stadtverwaltung Gaggenau ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Eine Teilnahme über Gewinnspiel-Agenturen oder sonstige Dritte, die den Teilnehmer bei einer Vielzahl von Gewinnspielen anmelden, ist ausgeschlossen.
 

Gewinnspieldauer

Der Gewinnspielzeitraum beginnt jeweils am Tag der Türchenöffnung und endet an ebendiesem um 23.59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich jedoch vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern. Dieses wird rechtzeitig in der Bürger-App bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.
 

Gewinn

Der Gewinn, der sich hinter dem jeweiligen Türchen versteckt, wird in der Bürger-App am Tag des Gewinnspiels beschrieben. Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich vor, Umfang und Art des Gewinns kurzfristig zu ändern.
 

Ablauf des Gewinnspiels

An der Verlosung nimmt teil, wer im definierten Zeitraum, also von Beginn der Türchenöffnung bis 23.59 Uhr am selben Tag, die richtige Antwort über das angezeigte Teilnahmeformular im Adventskalender der Bürger-App der Stadt Gaggenau abschickt. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Die Gewinner des Gewinnspiels werden aus den gültigen Einsendungen mit der richtigen Antwort unter Gewährleistung des Zufallsprinzips am darauffolgenden Werktag ausgelost. Eine Ausnahme bildet das Gewinnspiel am 22. und 23. Dezember 2023. Hier erfolgt die Auslosung am Dienstag, 2. Januar 2024.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Antwort am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrmals am selben Gewinnspiel teilzunehmen oder mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Die Gewinner werden per E-Mail über den Gewinn und die Übergabe des Gewinns benachrichtigt. Die Gewinne werden verschickt. Mit der Information an den Gewinner wird gleichzeitig nach einer gültigen Postadresse gefragt. Meldet sich ein Gewinner nach der Information nicht innerhalb von fünf Werktagen mit einer gültigen Postadresse zurück, behält sich die Stadtverwaltung Gaggenau das Recht vor, den Gewinn nach weiterer Auslosung an andere Teilnehmer zu verleihen.

Sollte ein Gewinn aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht verschickt werden können, behält sich die Stadtverwaltung Gaggenau das Recht vor, dass Gewinne im Rathaus Gaggenau abgeholt werden müssen. Wird der Gewinn innerhalb von fünf Werktagen nach Information an den Gewinner nicht abgeholt, so vergibt die Stadtverwaltung Gaggenau den Gewinn nach Auslosung an einen anderen Teilnehmer.

Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Für die Richtigkeit der Kontaktdaten ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
 

Beendigung des Gewinnspiels

Die Stadtverwaltung Gaggenau behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist die Stadtverwaltung Gaggenau dazu berechtigt, den von dieser Person verursachten Schaden zu verlangen.
 

Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzpflicht der Stadtverwaltung Gaggenau aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
 

Einverständniserklärung

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass die Stadtverwaltung Gaggenau personenbezogene Daten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse) verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt). Diese werden nach Abschluss des Gewinnspiels unverzüglich gelöscht und in keinem Fall an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden zudem unverzüglich gelöscht, wenn ein Teilnehmer dies schriftlich beantragt bzw. seine Teilnahme am Gewinnspiel widerruft. Der Widerruf hat schriftlich an die folgende Adresse zu erfolgen:
 

Stadtverwaltung Gaggenau
Stabsstelle für Medien und Kommunikation
Hauptstraße 71
76571 Gaggenau
 

Die Stadtverwaltung Gaggenau nimmt den Umgang mit personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung können Sie unseren allgemeinen Datenschutzhinweisen unter https://www.gaggenau.de/datenschutzerklärung.16591.htm entnehmen.

Fragen, Anregungen und Beschwerden sind ausschließlich an die Stabsstelle für Medien und Kommunikation der Stadt Gaggenau zu richten. Darüber hinaus darf die Stadtverwaltung Gaggenau den Teilnehmer per E-Mail kontaktieren. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingung ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
 

Der Rechtsweg ist bei den Gewinnspielen ausgeschlossen. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.