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Die Städte und Gemeinden überprüfen in einer Schwerpunktaktion die Einhaltung der Quarantänepflicht. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat eine landesweite Schwerpunktaktion initiiert und die Ortspolizeibehörden aufgefordert, die Einhaltung von angeordneten Quarantänemaßnahmen am Mittwoch, 21., und Donnerstag, 22. Oktober, zu überprüfen. Sowohl telefonisch als auch durch Besuche werden an diesen beiden Tagen auch in den Städten und Gemeinden im Landkreis Rastatt sowie in der Stadt Baden-Baden diejenigen Haushalte überprüft, in der sich Personen in Quarantäne aufhalten müssen.

Die Kommunen als Ortspolizeibehörden ordnen eine Quarantäne für Menschen an, die im engen Kontakt mit Infizierten standen oder selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Betroffene dürfen ihre Wohnung in einem angegebenen Zeitraum nicht verlassen, zu Familienmitgliedern müssen sie Abstand halten. Es darf auch kein Besuch empfangen werden. Auch Reiserückkehrer werden in dieser Schwerpunktaktion in den Blick genommen.

Das Landratsamt Rastatt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass jeder Verstoß gegen solche Quarantäneanordnungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die zuständigen Ortspolizeibehörden sind aufgefordert, im Falle eines Verstoßes konsequent Anzeige zu erstatten.