Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren kann in Bezug auf die gleichen Vorhaben wie ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren schließt im Gegensatz zum Kenntnisgabeverfahren mit einer förmlichen Baugenehmigung ab, vermittelt dem Bauvorhaben also auch zukünftig Bestandsschutz. Der von der Baurechtsbehörde anzulegende Prüfungsrahmen ist jedoch gegenüber dem des Baugenehmigungsverfahrens eingeschränkt und bezieht sich vornehmlich auf baurechtliche Fragestellungen und nicht auch auf sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften.

Auch soweit keine Prüfung durch die Baurechtsbehörde erfolgt, müssen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beantragte Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Achtung:

Seit dem 1. Januar 2022 sind Bauanträge, Bauvoranfragen usw. digital einzureichen. Hierbei müssen die Anträge (Formulare und Planunterlagen) in einzelne PDF-Dateien (je eine Datei z.B. für Antragsformulare, Baubeschreibung, Lageplan, Grundrisse, Ansichten etc.) per E-Mail an baurechtsamt@gaggenau.de gesendet werden.

Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind weiterhin in Papierform einzureichen.

Bei Rückfragen steht die Abteilung Baurecht gerne zur Verfügung.