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Alle fünf Jahre sind Kommunalwahlen (Archivbild 2019).
© Stadt Gaggenau

23.02.24

Bei den Parteien wie auch der Stadtverwaltung laufen die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen am 9. Juni auf Hochtouren. Schon vor Monaten hat die Kandidatensuche begonnen.

Bis Gründonnerstag, 28. März, können Parteien und Wählervereinigungen ihre Wahlvorschläge im Gaggenauer Rathaus einreichen. Nachfolgend ein paar Fakten zur Kommunalwahl.

Was wird am 9. Juni gewählt?

Neu gewählt werden in ganz Baden-Württemberg die Kreisräte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte.  Das heißt die 23 500 Wahlberechtigten in Gaggenau wählen Vertreter für den Kreistag in Rastatt und den Gemeinderat Gaggenau. Zudem dürfen die Wählerinnen und Wähler aus Freiolsheim, Hörden, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach noch einen neuen Ortschaftsrat wählen.
Neben den Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni auch die Europawahlen statt.

Wie viele Personen sind pro Gremium zu wählen?

Der Gaggenauer Gemeinderat besteht aus 26 Personen. In den Ortsteilen Hörden, Michelbach, Oberweier, Selbach und Sulzbach sitzen je zehn Ortschaftsräte am Ratstisch, in Freiolsheim sind es nur acht Mitglieder. Sie alle werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Wann werden Wahlbenachrichtigung und Stimmzettel versendet?

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl per Post. Die eigentlichen Stimmzettel für die Kommunalwahl erhalten alle Wahlberechtigten etwa eine Woche vor der Wahl, so dass in Ruhe zuhause schon die Stimmzettel ausgefüllt und am Wahlsonntag in die Urne gesteckt werden können. Der Stimmzettel für die Europawahl wird wie üblich im Wahllokal ausgegeben.

Wie viele Stimmen kann man vergeben?

Im Gegensatz zu anderen Wahlen, haben die Wahlberechtigten bei den Kommunalwahlen beim Gemeinderat 26 Stimmen und beim Ortschaftsrat zehn (bzw. acht in Freiolsheim) Stimmen zu vergeben, dabei können auf eine Person bis zu drei Stimmen verteilt werden. Wichtig ist, die Zahl der maximal zu vergebenden Stimmen nicht zu überschreiten.

Wer darf bei den Kommunalwahlen kandidieren?

Als Bewerber sind nur Personen zugelassen, die am Wahltag deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Gaggenau haben. Nicht wählbar sind dagegen Beamte und Arbeitnehmer der Stadt Gaggenau sowie Menschen, die ihr Wahlrecht verloren haben.

Wer darf wählen?

Die letzten Kommunalwahlen waren im Jahr 2019. Seitdem haben 1276 Bürgerinnen und Bürger ihren 16. Geburtstag gefeiert und sind damit nun wahlberechtigt.

Wie funktioniert eine Kandidatur?

Wer für eines der Ortschaftsratsgremien oder den Gemeinderat kandidieren möchte, wendet sich am besten an eine der Parteien und Wählervereinigungen, die bereits in Gaggenau vertreten sind. Diese stellen Listen mit Kandidaten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, selbst eine Liste zu erstellen.

Werden Wahlhelfer benötigt?

Für die Wahl werden gut 300 Personen als Wahlhelfer benötigt. Dabei erstreckt sich die Aufgabe nicht allein nur auf den Wahldienst in den 21 Wahllokalen und zehn Briefwahlbezirken am Sonntag. Sehr aufwendig ist die Auszählung der vier Wahlen, die voraussichtlich bis Dienstag andauern wird. Am Sonntag wird zuerst das Ergebnis der Europawahl ermittelt und anschließend die Kommunalwahlen.


Wer als Wahlhelfer unterstützen möchte, kann sich an das Bürgerbüro wenden: Mail an wahlen@gaggenau.de