Aktuelles
Stvw.
© Stvw.

21.10.2020

Am Wochenende hat die Landesregierung Baden-Württemberg die dritte Pandemiestufe ausgerufen und gleichzeitig die Corona-Verordnung des Landes geändert. Die neue Verordnung gilt seit Montag, 19. Oktober 2020 landesweit. Damit gelten nun neue Regelungen für ganz Baden-Württemberg, unabhängig davon wie hoch der Inzidenzwert im einzelnen Landkreis ist.

 

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wann immer der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt in der Fußgängerzone, in den Parks oder auch in öffentlichen Einrichtungen. Die Stadt Gaggenau hat zudem entschieden, dass auf dem Wochenmarkt ab sofort ebenfalls die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht.
    Außerdem müssen nun auch Schüler ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen im Unterricht einen Mund-und Nasenschutz tragen. Die Grundschulen sind weiterhin davon ausgenommen; zudem müssen Kinder unter sechs Jahre keine Alltagsmaske tragen. Befreit sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder aufgrund einer Behinderung keinen Schutz tragen können. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen. Bitte mit dem Haus- oder Facharzt besprechen.

  • Private Feierlichkeiten (Hochzeiten, Taufen, Geburtstagsfeiern etc.) im Freien, Zuhause oder im Lokal: Bis auf Weiteres dürfen sich nur noch maximal zehn Personen (unabhängig von der Zahl der Haushalte) treffen. Das gilt auch für Ansammlungen im privaten wie auch im öffentlichen Bereich. Mehr als zehn Personen sind nur gestattet, wenn alle Teilnehmenden Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind, Geschwister und deren Nachkommen sind oder aus höchstens zwei Haushalten kommen, einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. 

  • Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind maximal 100 Personen unter Einhaltung der Hygiene-und Abstandsvorgaben zugelassen. Ausnahmen sind möglich bei Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos, wenn die Mindestabstände (1,5 Meter) eingehalten werden können und die Teilnehmer Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Unter einer Veranstaltung im Sinne der Corona-Verordnung ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis gemeint, zu dem ein Veranstalter einlädt und verantwortlich ist.

 

Einreisen nach Baden-Württemberg

Geändert wurde auch die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung“. Mit der Änderung werden die Ausnahmen von der Quarantänepflicht erweitert. Für die betroffenen Personen besteht damit auch keine Testpflicht. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Personen, die aus Anlass des Besuchs einer Bildungseinrichtung einreisen. Ferner ausgenommen sind Personen, die aus einer in der Verordnung definierten Grenzregion nach Baden-Württemberg einreisen und deren Aufenthalt weniger als 24 Stunden andauert.  Solche Grenzregionen sind unter anderem die französischen Départements Bas Rhin (Unterelsass) und Haut-Rhin (Oberelsass).

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Personen, die aus einem ausländischen Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Absonderung begeben müssen. Außerdem müssen sie sich bei der örtlich zuständigen Ortpolizeibehörde (Gemeinde) melden.

 

Absagen von Veranstaltungen

Gerne hätte die Stadt Gaggenau am 8. November den traditionellen Kunsthandwerkermarkt verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag durchgeführt. Bis zuletzt war man noch in der Planung und Vorbereitung. Angesichts der steigenden Corona-Fallzahlen, hat sich die Stadtverwaltung am Dienstag dafür entschieden, beide Veranstaltungen abzusagen. Stattdessen laufen Überlegungen wie der Einzelhandel in dieser schwierigen Zeit anderweitig durch Aktionen in der Innenstadt unterstützt werden kann. Diese werden sich voraussichtlich auf Freitage konzentrieren.

Noch nicht entschieden hat die Stadt Gaggenau über die Durchführung des Adventsmarktes. Die Entscheidung darüber soll Anfang November gefällt werden.