Wasserversorgungsbeitrag

Der Wasserversorgungsbeitrag wird für die Anschlussmöglichkeit (unabhängig vom tatsächlichen Anschluss) baulich oder gewerblich genutzter bzw. nutzbarer Grundstücke an die Wasserversorgung erhoben. Er dient der Finanzierung des Herstellungsaufwandes für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen (Hochbehälter, Leitungsnetz etc.).

Rechtsgrundlage ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sowie die Wasserversorgungssatzung der Stadt Gaggenau. Der Beitrag für eine Grundstücksfläche wird einmalig durch einen Bescheid festgesetzt. Bei späterer Vergrößerung der Grundstücksfläche oder der Zahl der Vollgeschosse ist eine weitere Veranlagung möglich.

Wir informieren Sie gerne, wenn Sie wissen wollen, ob Beitragspflichten für Ihr (Bau-)Grundstück anfallen werden oder bereits entstanden sind.