Aktuelles
© Aka/pixelio.de

Auch die Stadt Gaggenau hat am 16. März mit sofortiger Wirkung eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet Verbote von Versammlungen mit mehr als 50 Personen und die Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.

Nachdem bereits in der vergangenen Woche viele Einrichtungen wie beispielsweise Rotherma, Murgana und Musikschule geschlossen wurden, hat ab sofort auch die Stadt Bibliothek nicht mehr geöffnet. Von der Verfügung betroffen sind alle Kultur- und Bildungseinrichtungen und damit auch die klag-Bühne. Ebenso dürfen die Heimatmuseen in Bad Rotenfels, Hörden und Michelbach nicht mehr öffnen. Auch das Jugendhaus muss sein Angebot einstellen. Zudem müssen Vergnügungsstätten und Versammlungsstätten schließen. Damit, so teilt die städtische Pressestelle mit, seien ab sofort auch die Hallen, Vereinsheime und Sportplätze nicht mehr nutzbar. Zudem werden mit der Allgemeinverfügung öffentliche und private Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen wie auch im Freien mit mehr als 50 Teilnehmenden verboten. In den Einsegnungshallen und Friedhofskapellen werden im Falle einer Bestattung nicht mehr als 20 Personen zugelassen. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich im engsten Kreis von Angehörigen zu verabschieden.

 

Notfallbetreuung

Bereits seit Sonntag bietet die Stadt Gaggenau eine Hotline zur Notfallbetreuung der Kindergarten- und Schulkinder (bis 6. Klasse) an. Vor allem am Montagmorgen glühten in der Abteilung Schulen und Betreuung die Telefondrähte. Allerdings ist die Zahl der Kinder, deren Eltern in den für die Infrastruktur wichtigen Bereichen arbeiten, überschaubar. „Viele haben sich bereits privat organisiert oder selbst Lösungen für diese Zeit gefunden“, stellt die Stadtverwaltung fest. Erfreulicherweise zeige sich an dieser Stelle auch der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Miteinander.
Die häufigsten Fragen der Anrufe bezogen sich auf Erstattungen von Gebühren. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt hierzu noch keine Auskünfte erteilt werden können und es noch keine Regelungen für etwaige Rückerstattungen gibt.
Die Hotline ist weiterhin geschaltet und mit ausreichend Mitarbeitern besetzt. Sie ist erreichbar unter 07225 962-566.

 

Kontaktaufnahme mit Rathaus eingeschränkt

Die Stadt Gaggenau bittet darum, dass direkte Kontakte mit der Verwaltung auf das unabwendbar nötige Maß beschränkt werden.

Um die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung für die Bewältigung der Pflichtaufgaben für die Bevölkerung zu erhalten und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, sollen direkte Kontakte vermieden werden. Die Stadt weist darauf hin, dass mit dieser Maßnahme Bürger und Mitarbeiter gleichermaßen geschützt werden sollen und empfiehlt, alternative Kontaktmöglichkeiten online und telefonisch zu nutzen. Der Zutritt ist eingeschränkt und nur nach Terminabsprache sowie nach Anmeldung an der Pforte über den Haupteingang möglich.
Die Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes im Rathaus hat seit Montagmittag geschlossen. Informationen zu allen Bürgeranliegen stehen auf der Homepage der Stadt unter www.gaggenau.de zur Verfügung. Dort finden sich auch die entsprechenden Telefonnummern und Mailadressen.

 

Sprechstunden bei den Ortsvorstehern und Besuche bei Jubilaren

Da Kontakte möglichst eingeschränkt werden sollen, bieten die Ortsvorsteher aller Gaggenauer Stadtteile ab sofort keine persönlichen Sprechstunden mehr an. Sie sind aber zu den bekannten Zeiten telefonisch und per Mail erreichbar.

Weiter bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass die bisher üblichen Gratulationen durch städtische Vertreter oder Ortsvorsteher zu runden Jubiläen bis auf Weiteres ebenfalls ausgesetzt werden. Damit sollen insbesondere die Jubilare selbst geschützt werden.

 

Allgemeine Hygieneregeln

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürgern ihren Teil dazu beizutragen, dass die Verbreitung des Virus gebremst wird. Dazu zählt gerade auch beim Einkaufen der nötige Abstand. Gerade in kleineren Ladengeschäften sollten sich die Kunden nicht drängen, sondern gegebenenfalls auch mal vor dem Geschäft warten, bis im Ladeninnern wieder der Abstand zueinander gewahrt werden kann. Auch an Kassen sollten die Schlangen luftig gehalten werden.