Wildschaden

Wildschäden an Grundstücken oder deren Aufwuchs werden in bestimmten Fällen ersetzt. Der Schadensersatz ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und in der Verordnung zur Durchführung des JWMG (DVOJWMG) geregelt.

Der Anspruch auf Ersatz des Wildschadens erlischt, wenn Sie den Schadensfall nicht innerhalb einer Woche, nachdem Sie von dem Schaden Kenntnis erhalten oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätten, anmelden. Die Anmeldung muss schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde erfolgen, auf deren Gemarkung das Grundstück liegt.

Für die Schadensanmeldung können Sie beigefügten Vordruck verwenden.

Nach Anmeldung Ihres Schadenfalls erhalten Sie eine Bescheinigung. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €/Bescheinigung.  Gleichzeitig wird die Anmeldung des Schadenfalls dem Jagdpächter bekannt gegeben. Die Jagdpächter und deren Beauftragten für die Wildschadensregulierung können Sie aus beigefügter Übersicht entnehmen.

Liegt Ihr Grundstück im Bereich der Stadt Gaggenau, können Sie sich auch mit dem jeweiligen Jagdpächter in Verbindung setzen. Dieser ist zum Schadensersatz im gesetzlichen Umfang verpflichtet. Einige Jagdpächter haben auch Mitjäger mit der Schadensregulierung beauftragt.

Den gerichtlichen Weg können Sie jedoch nur dann einschlagen, wenn der Wildschaden form- und fristgerecht (s. o) bei uns angemeldet wurde.


Wildtiere in der Stadt

Wildtiere, die die Städte und Dörfer in Baden-Württemberg als Lebensraum entdeckt haben, sind ein zunehmend gesellschaftliches Thema und nicht automatisch Schädlinge und Problemverursacher. Auf dieser Internetseite können Sie sich über Ihre neuen Nachbarn informieren und bekommen Tipps für ein friedliches Nebeneinander.

http://wildtiere-stadt.wildtiere-bw.de/




 

Gebühren

Die Kosten der Bescheinigung betragen 10,- EUR.