Winterdienst

Zur Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wird der Räum- und Streudienst in den geschlossenen Ortslagen gemäß einem durch Gemeinderatsbeschluss festgelegten Organisationsplan, dem sogenannten "Winterdienstplan" durchgeführt.


Die Straßen des gesamten Stadtgebiets werden in drei Prioritätsstufen eingeordnet. In jedem Räumgebiet sind die Hauptstrecken als "1. Tour Rot" mit absoluter Priorität ausgewiesen. Erst wenn die rot ausgewiesenen Strecken geräumt und gestreut sind, wird mit der Räumung und Streuung der als "2. Tour Grün" begonnen. Anschließend, nur bei Schneefall über 10 cm, wird die "3. Tour Blau" durchgeführt.


Weiterhin werden gekennzeichnete wichtige Fußgängerüberwege, sonstige stark belebte, unerlässliche Straßenübergänge für Fußgänger, Flächen in Fußgängerbereichen oder in anderen verkehrsberuhigten Bereichen mit hohem fußläufigem Verkehr, sowie Haltestellen für Linienbusse und sonstige wichtige Geh- und Radwege geräumt und gestreut, soweit die Räum- und Streupflicht nicht gemäß der Streupflichtsatzung vom 11. Dezember 1989 auf die Straßenanlieger übertragen ist.


Der Winterdienst beschränkt sich entsprechend der Rechtssprechung auf die Zeiten des täglichen Hauptverkehrs.
Dementsprechend sind die Räumzeiten wie folgt festgelegt:

  • Montag bis Freitag soll bereits um 7.00 Uhr geräumt sein
  • samstags um 8.00 Uhr
  • sonn- und feiertags um 9.00 Uhr
  • das Ende der Räumpflicht ist jeweils um 20.00 Uhr.


Darüber hinaus werden alle Haltepunkte der Stadtbahn während der gesamten Betriebsdauer gemäß dem gültigen Fahrplan des Streckenbetreibers schnee- und eisfrei gehalten.

Für weitere Rückfragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.