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11.09.2020

Die Sommerferien gehen an diesem Wochenende zu Ende. Viele Familien kehren in den nächsten Tagen aus dem Urlaub zurück. Möglicherweise aus Urlaubsländern, die mittlerweile als Risikogebiet gelten wie beispielsweise Spanien, Teile Frankreichs oder Teile Kroatiens. So mancher kann ungewollt einen Virus „im Gepäck“ haben. Aus diesem Grund weist die Stadt Gaggenau nochmals auf die Pflicht eines Corona-Tests sowie die Quarantänevorgaben hin.

Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreist, muss sich in Quarantäne begeben und sein zuständiges Gesundheitsamt informieren. Seit dem 8. August muss jeder Einreisende aus einem Risikogebiet zudem einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach Ankunft – innerhalb von 72 Stunden – auf eine Corona-Infektion testen lassen. Wenn das Testergebnis negativ ist, kann die Quarantäne aufgehoben werden. Ab dem 1. Oktober soll die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden können. Das haben Bund und Länder am 27. August beschlossen. Bund und Länder betonen außerdem, dass wo immer möglich, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten.

Für Reisende, die aus einem Land zurückkehren, das kein Risikogebiet ist, endet die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei testen zu lassen mit Ablauf des 15. Septembers 2020.

 

Was ist ein Risikogebiet?
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Das Robert Koch-Institut aktualisiert fortlaufend auf seiner Homepage diese Liste der Risikogebiete.

 

An welchen eingerichteten Teststellen an Flughäfen, Autobahnen und Bahnhöfen sind Tests möglich?

  • Flughafen Stuttgart (täglich von 6 Uhr bis 23 Uhr)
  • Bodensee-Airport Friedrichshafen (Testcenter ist während des Flugbetriebs aus Risikogebieten geöffnet)
  • Baden-Airpark (Testcenter ist während des Flugbetriebs aus Risikogebieten geöffnet)
  • an der A5: Raststätte Neuenburg-Ost (täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr, die Auffahrt auf den Parkplatz ist bis 19 Uhr möglich)
  • an der A8: Rastplatz Kemmental-Ost (täglich von 6:30 bis 22 Uhr) 

Reiserückkehrende können sich entweder in den Corona-Abstrichzentren beziehungsweise Corona-Schwerpunktpraxen oder direkt beim Hausarzt testen lassen. Hier muss vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden. Eine Terminvermittlung ist über die bundesweit geltende Rufnummer 116 117 möglich.

 

Falls das Testergebnis nicht gleich vorliegt, muss man sich dann für die Zeit bis zum Testergebnis in Quarantäne begeben?
Ja, wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich in Quarantäne begeben, bis das negative Testergebnis vorliegt.

 

Müssen sich Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet grundsätzlich bei der Behörde melden?
Ja, unabhängig von der Testung ist jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich unverzüglich beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau zu melden. Diese Verpflichtung kann auch durch die Abgabe einer sogenannten „Aussteigerkarte“ erfüllt werden; diese kann zum Beispiel bereits bei der Ankunft am Flughafen abgegeben werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben. 

 

Was passiert, wenn man sich nicht testen lässt?
Wer entgegen dieser Verpflichtung eine entsprechende Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. 

 

Müssen auch Säuglinge und Kleinkinder bei Einreise aus einem Risikogebiet getestet werden?
Kleinkinder unter drei Jahren müssen nicht getestet werden. Ist es der ausdrückliche Wunsch der Eltern, können Tests vorgenommen werden.

 

Darf man sich auch kostenlos testen lassen, wenn man schon aus einem Risikogebiet daheim angekommen ist? Darf das Haus verlassen werden?
Nur zur Testung darf das Haus verlassen werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben.

 

Muss/kann man sich danach noch einmal testen lassen?
Ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar. Eine Wiederholungstestung fünf bis sieben Tage nach dem ersten Test ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, eine zweite Testung ist für Reiserückkehrer derzeit jedoch in Baden-Württemberg nicht verpflichtend. Vielmehr sind Reisende aus Risikogebieten besonderes darauf hinzuweisen, dass diese bis 14 Tage nach Rückkehr (und auch trotz negativer erster Testung) unverzüglich einen Arzt aufsuchen sollen, wenn Symptome auftreten, die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen können. Zusätzlich muss der Reisende das zuständige Gesundheitsamt über das Auftreten von Symptomen informieren.

 

Was passiert nach einem positiven Test?
Nach einem positiven Test wird das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen erläutern. In der Regel muss man sich für mindestens 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben.

 

Wird das Gesundheitsamt in meinem Wohnort/Kreis informiert?
Über positive Testergebnisse erhalten die Gesundheitsämter bei Infektionskrankheiten wie dem Coronavirus SARS-CoV-2 Informationen direkt von den Laboren. 

Negative Testergebnisse werden nicht automatisch von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Ein negatives Testergebnis müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, daher selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Bürgerbüro Gaggenau (Ortspolizeibehörde) nachweisen. 

 

Was beinhalten die Quarantäneregeln?
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen im persönlichen Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden.